P&R Container Insolvenz

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Zusammenbruch der P&R-Gruppe

Seit vielen Jahren boten Gesellschaften der P&R-Gruppe, nämlich die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH die P&R Container Leasing GmbH sowie zuletzt die P&R Transport-Container GmbH Anlegern den Erwerb von Containern an. Versprochen wurden regelmäßige Mietzahlungen und es wurde ein Rückkauf der Container je nach Vertragsgestaltung zugesagt oder in Aussicht gestellt. Die Laufzeit betrug regelmäßig fünf Jahre. Die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH veräußerte neue Container an die Investoren und die P&R Gebrauchtcontainer gebrauchte Container. Dies schien jahrelang ein erfolgreiches Geschäftsmodell zu sein. Anleger erhielten die zugesagten Mietzahlungen und nach Ablauf der Laufzeit wurden von P&R auch die Container zurückgekauft. Für Anleger ergaben sich somit positive Renditen und viele Investoren entschlossen sich auch zu regelmäßigen Neuanlagen. 2018 erfolgte nun ein böses Erwachen für die Investoren durch den Zusammenbruch der P&R-Gruppe.

Insolvenzverfahren: Dringender Rat zur ergänzenden Begründung der Forderungen

In den Gläubigerversammlungen der P&R-Gesellschaften, Grünwald, die die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für Mandanten wahrgenommen hat, hat der Insolvenzverwalter nochmals betont, dass es sich bei den von ihm in den vorab ausgefüllten Forderungsanmeldungsformularen angegebenen Beträgen um Maximalbeträge handelt, die in einem Prüfungstermin bestritten werden müssten. Die Problematik bestehe in der Bestimmung realistischer Rückkaufswerte.

Auch die Forderungen auf zukünftige Mietzahlungen müssten noch abgezinst werden.

Damit werden die vom Insolvenzverwalter in seinen Formularen angegeben Forderungen an Rückkaufspreisen und Mieten so nicht festgestellt bzw. anerkannt werden.

Dies bedeutet, dass von den angemeldeten Beträgen laut Formularen letztlich, ggf. im Rahmen eines neuen Vergleichsvorschlages des Insolvenzverwalters, nur ein wesentlich geringerer Teilbetrag anerkannt wird.

In einem derartigen Fall wird aber dann eine Forderung auf anderer Rechtsgrundlage, z. B. ein Anspruch aus unerlaubter Handlung, höher sein. Daher haben wir auch für unsere Mandanten die angemeldeten Forderungen hilfsweise mit einem Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung begründet, insbesondere auch, da nach der Rechtsprechung in einer Forderungsanmeldung auch entsprechende Ansprüche glaubhaft gemacht werden müssen und begründet werden müssen, da diese ansonsten nicht anerkannt bzw. festgestellt werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner empfiehlt daher Anlegern, die nur die vorgegebenen Formulare des Insolvenzverwalters ausgefüllt zurückgesandt haben, dringend anwaltliche Hilfe hinsichtlich einer ergänzenden Begründung der Forderung einzuholen.

Diesbezüglich besteht Handlungsbedarf! Die Anerkennung einer höheren Insolvenzforderung führt zu einer höheren Insolvenzausschüttung für den Anleger.

Insolvenzen, Ursachen, Folgen, Fragen des Eigentums

Über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH und über das Vermögen der P&R Transport-Container GmbH sind endgültige Insolvenzverfahren anhängig. Die P&R AG übernahm im Wesentlichen die Geschäftsabwicklung für die P&R-Gesellschaften in Grünwald. Investoren sind von den Insolvenzverfahren der anderen vier Gesellschaften in Grünwald betroffen. Nach Angaben der Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und der P&R Container Leasing GmbH wurden vor allem in den Jahre 2016 und 2017 Container veräußert, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen. Aus diesem Grund hätten die laufenden Mieteinnahmen die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr decken können, was ein Grund für die Insolvenz sei. Nach Mitteilung  der Insolvenzverwalter besteht eine erhebliche Fehlmenge zwischen dem Bestand an vorhandenen Containern und der Anzahl der an Anleger verkauften Containern. Aus dieser Bewertung der Insolvenzverwalter ergibt sich aber, dass es sich um ein betrügerisches Schneeballsystem gehandelt hat. Viele Anleger stellen nun auch fest, dass sie keinen Nachweis über das Eigentum der an sie veräußerten Container haben. Laut dem Insolvenzverwalter haben über 90 % der Anleger keinen Eigentumsnachweis und es erfolgte auch von den insolventen Gesellschaften keine individuelle Zuordnung der Container. Auch wenn ggf. für die Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren kein Eigentumsnachweis erforderlich sind, kann die Frage, ob ein Anleger Eigentum an Container erhalten hat oder nicht, auch dafür relevant sein, welche Ansprüche einem Investor in den Insolvenzverfahren zustehen. Aufgrund der Unterdeckung bei den Mieteinnahmen werden die Anleger auch im Hinblick auf die zugesagten Mieten und versprochenen Rückkaufen mit deutlichen Verlusten in den Insolvenzverfahren rechnen müssen.

Auch wenn Insolvenzverwalter Vorgaben zur Forderungsanmeldung machen, müssen diese bzw. die entsprechende rechtliche Grundlage überprüft werden und es muss insbesondere auch überprüft werden, ob nicht eine Forderung auf eine anderer Rechtsgrundlage und ggf. auch über einen höheren Betrag geltend gemacht werden kann. Auch wenn Anleger im Insolvenzverfahren keine weitergehende Unterstützung wünschen, bietet die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Anlegern lediglich eine Vertretung in den Gläubigerversammlungen gegen eine geringe Aufwandspauschale an.

Optionen für Anleger

Zum Einen können Anleger Ansprüche in den Insolvenzverfahren geltend machen. Die Insolvenzverfahren werden aber einige Jahre dauern und es können sich auch schwierige Rechtsfragen in dem Insolvenzverfahren stellen, insbesondere etwa hinsichtlich der Frage, wie weit Anleger Eigentümer geworden sind und welche Ansprüche sich daraus ergeben. Zum Anderen kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche gegen Berater bzw. Vermittler, die ihnen die Anlage empfohlen haben, durchzusetzen. Berater müssen ihre Kunden über die Hintergründe einer Anlage aufklären und auch Anlageziele der Investoren beachten. Bei einer fehlerhaften Beratung kann ein Schadensersatzanspruch gegeben sein. Im Übrigen können unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der P&R-Gesellschaften begründet sein. Die Staatsanwaltschaft hat strafrechtliche Vorermittlungen eingeleitet. Wenn ein formelles Ermittlungsverfahren eröffnet wird und sich darin Verdachtsmomente auf deliktische Handlungen bestätigen, kann für Anleger auch ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung gegen verantwortliche Personen der P&R-Gesellschaften durchgesetzt werden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen von Geschädigten in den Insolvenzverfahren und berät Investoren hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Unsere Kanzlei ist seit über 20 Jahren im Kapitalanlagebereich tätig und unterstützt geschädigte Anleger, auch im Bereich von Containerinvestments. Unsere Sozietät vertritt ausschließlich die Interessen von Anlegern und prüft entsprechenden Schadensersatzansprüche und setzt diese bei entsprechenden Erfolgsaussichten dann auch durch.

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