Wie berichtet, sind über das Vermögen der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH und der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Wie dargestellt, hatte die P&R Transport Container GmbH, über deren Vermögen noch kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, in einer Mitteilung nach dem Vermögensanlagegesetz dargestellt, dass Sie Forderungen gegenüber der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs- GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH hat.

Worin diese Forderungen bestehen sollen, ist nicht bekannt und wurde nicht mitgeteilt.

Soweit auch bei den letzten Angeboten der P&R Container eine Prospektpflicht bestand, sind diese Forderungen auch nicht in den Prospekten nicht erklärt.

Unterstützung in Insolvenzverfahren

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die bei P&R Container Kapital in Container investiert haben, in den Insolvenzverfahren. Dies umfasst zum Einen die Prüfung von Ansprüchen bzw. Forderungen, die im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Insoweit kann sich auch die Frage stellen, wer Eigentümer der Container ist.

Im Insolvenzverfahren der MAGELLAN Maritime Invest GmbH, bei dem Anleger ebenfalls Container erworben hatten, wurde vom Insolvenzverwalter das Eigentum der Anleger in Frage gestellt worden. Dies kann eine Klärung mit dem Insolvenzverwalter bedürfen. Je nachdem, ob ein Anleger Eigentum an den Containern hat oder nicht, können auch unterschiedliche Forderungen in Betracht kommen.

In den in München anhängigen Insolvenzverfahren nimmt unsere Kanzlei mit Sitz in München nach endgültiger Eröffnung die Anmeldung von Forderungen vor und betreut die Anleger für die weitere Dauer des Insolvenzverfahrens. Über eine gemeinsame Vertretung der Interessen der Mandaten wird ein bestmöglicher Erlös angestrebt. Aufgrund der Ortsnähe können sich insoweit Vorteile ergeben.

Prüfung von Schadensersatzansprüchen unabhängig vom Insolvenzverfahren

Ob und welche Rückzahlungen bzw. welche Quote Anleger in den Insolvenzverfahren erhalten, ist offen. Für einen Anleger kann sich daher die Frage stellen, ob Ihnen nicht auch außerhalb der Insolvenzverfahren Ansprüche zustehen, um den Schaden soweit als möglich wieder zu realisieren.

Durch die Insolvenzverfahren ist Anlegern nun schmerzlich bewusst geworden, dass es sich bei der Anlage in Form des Erwerbs von Containern von der P&R Container nicht um eine sichere Anlage, sondern um eine Anlage mit hohen Risiken handelt. Verpflichtungen aus versprochenen Rückkäufen konnten nicht mehr erfüllt werden und die Insolvenzen von P&R-Gesellschaften waren die Folge.

Über die Hintergründe und auch die Risiken eines derartigen Rückkaufs müssen Anleger auch aufgeklärt werden. Berater oder Vermittler sind auch verpflichtet, Anleger über alle anderen relevanten Risiken einer derartigen Anlage in Form des Erwerbs von Containern, insbesondere über Verlustrisiken, aufzuklären.

Auch besteht eine Pflicht für Berater und Vermittler, die Plausibilität des Anlagekonzeptes zu prüfen. Es kann sich die Frage stellen, ob und inwieweit die Pflicht zur Plausibilitätsprüfung verletzt wurde.

Wenn Anleger fehlerhaft beraten worden sind oder auch eine Plausibilitätsprüfung nicht ordnungsgemäß vorgenommen wurde, kann ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung begründet sein.

Wie ebenfalls bereits dargestellt, hat sich in den letzten Jahren auch eine erhebliche Mietunterdeckung ergeben. Aufgrund dieses Aspektes und auch anderer Umstände kann sich die Frage ergeben, ob Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der P&R Container begründet werden können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Anleger auf Wunsch auch hinsichtlich der Begründung von Schadensersatzansprüchen.

Die Kanzlei verfügt seit über 20 Jahren über Erfahrungen im Bereich des Banken- und Kapitalanlagerechts, insbesondere auch in Anlagemodellen des Grauen Kapitalmarkts.

05.04.2018