Im Zuge der Sicherung von Vermögenswerten ist es den Insolvenzverwaltern der P&R Gesellschaften, Grünwald, nach einer eigenen Mitteilung, gelungen, nun auch die Anteile an der Schweizer P&R-Gesellschaft, der P&R Equipment & Finance Corp. zu sichern.

Bislang waren die Anteile an der P&R Equipment & Finance Corp. an die deutschen P&R-Gesellschaften, Grünwald, verpfändet. Nun wurden die Anteile auf Grundlage des Schweizer Rechts und auf Grund eines Selbsteintritts an die deutschen P&R-Gesellschaften übertragen.

Neben einer Verpfändung der Anteile war es den Insolvenzverwaltern bereits vorher gelungen, statt Herrn Roth einen alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat einzusetzen. Nach Angaben der Insolvenzverwalter soll die Schweizer P&R, deren Geschäftsbetrieb bisher ungestört weiter laufe, als eine Art „Zahlstelle“, hinsichtlich der Einnahme aus der Vermietung und Verwertung der Container dienen.

Betont wird jedoch durch die Insolvenzverwalter, dass bei der Schweizer P&R-Gesellschaft nach wie vor das gesamte Risiko der Vermietung und der Verwertung der Container liegen würde und das Ergebnis abhängig ist von der Entwicklung der Weltwirtschaft und Wechselkursschwankungen sowie auch von der Möglichkeit einer ungestörten Weitervermietung.

 Möglichkeiten für Anleger der P&R-Gesellschaften

Da in den Insolvenzverfahren mit wohl mit einem Rückfluss gerechnet werden kann, sollten Anleger, die bisher noch keine Forderungen in den Insolvenzverfahren

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH,
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH,
  • P&R Transport-Container GmbH sowie
  • P&R Leasing GmbH,

geltend gemacht haben, sollten Ansprüche noch geltend machen. Eine Forderungsanmeldung ist auch nach wie vor möglich.

Im Hinblick darauf, dass auch die von den Insolvenzverwaltern in den Anmeldungsformularen vorgegebenen Zahlen so vom Insolvenzverwalter, auch nach eigener Ankündigung, nicht anerkannt werden können, ist auch eine anwaltliche Unterstützung in den Insolvenzverfahren nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner empfehlenswert. Denn es besteht auch die Möglichkeit, die Forderungen auf andere Rechtsgründe zu stützen, so dass sich auch die Möglichkeit ergeben kann, dass eine höhere Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird, als auf Grundlage der bisher in den Formularen vorgegebenen Maximalbeträge.

Wie berichtet, wird auch gegen Verantwortliche der P&R-Gesellschaften strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug geführt. Für Anleger kann daher auch die Möglichkeit bestehen, gegen verantwortliche Personen unabhängig von den Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Auch ist es denkbar, dass für Anleger gegen einen Berater oder eine Beratungsgesellschaft, die den Erwerb von Containern bei P&R empfohlen haben, einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung begründet werden kann. Anlageberater müssen nicht nur die Anlageziele und die Risikoneigung eines Anlegers beachten, sondern Anleger auch vollständig und richtig über die Hintergründe und Risiken einer Anlage aufklären sowie insbesondere auch die Plausibilität des Anlagekonzeptes prüfen. An der Plausibilität des Anlagekonzepts bestanden unseres Erachtens seit einiger Zeit Zweifel.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger der P&R-Gesellschaften sowohl in den Insolvenzverfahren als auch bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 19.11.2018