Die vorläufigen Insolvenzverwalter der insolventen P&R Container-Gesellschaften, der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie der P&R Container Leasing GmbH analysieren momentan die Buchhaltung bzw. die vorhandenen Vermögenswerte und Schulden in Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Es habe sich bisher gezeigt, dass für die deutschen Gesellschaften wichtige Daten in den System in der benötigen Form nicht vorhanden sind und sie teilweise in aufwendiger Kleinarbeit ermittelt werden müssen, weil die Datensysteme in Deutschland und der Schweiz vollständig voneinander getrennt sind, so eine Mitteilung der vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach dieser verklausulierten Formulierung scheint die Buchhaltung nicht im besten Zustand zu sein.

Im Übrigen stehe für die vorläufige Insolvenzverwaltung im Vordergrund, die Mittelzuflüsse aus der fortlaufenden Vermietung der Container zu sichern. Voraussetzung dafür wäre aber, dass der Betrieb der Schweizer Gesellschaft störungsfrei fortgeführt werden könne. Jede Störung der Geschäftstätigkeit der Schweizer Gesellschaft, also der P&R Equipment und Finance Corp, würde schwerwiegende Folgen für die Gläubiger haben.

Haftungsrisiko für die Anleger?

Soweit Container ohne Probleme bzw. Störungen weiter vermietet werden könnten und damit auch versichert seien, sei ein Risiko der Anleger, für Standgebühren oder für Schäden, die von Containern verursacht werden, nach einer vorläufigen Einschätzung der vorläufigen Insolvenzverwalter gering. In diesem Fall würde es wohl auch keine Nachschusspflichten geben.

Dies bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass grundsätzlich eine Haftung von Anlegern für Standgebühren oder für Schäden, die von Container verursacht werden, besteht und eine derartige Haftung auch zum Risiko werden kann, wenn Container nicht vermietet sind oder weitervermietet werden können. Darüber dürften die meisten Anleger nicht aufgeklärt worden sein.

Gründe für die Insolvenz

Nach einer ersten Auswertung der vorläufigen Insolvenzverwalter habe sich ergeben, dass trotz fallender Weltmarktpreise in den Jahren 2012 bis 2016, vor allem in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, also um die hohen Rückzahlungen in diesen Jahren an die Anleger darzustellen. Daher würden die heutigen Mieteinnahmen aus der Containerflotte die Verpflichtung gegenüber Anlegern nicht mehr decken, was zur Insolvenz geführt habe. Weitere Einzelheiten seien aber noch zu klären.

Aussichten für Anleger

Einzelverwertungen von Containern durch Anleger sind auch nach Auffassung der vorläufigen Insolvenzverwalter weder sinnvoll noch möglich. Es soll ein Verwertungskonzept erarbeitet werden, wobei aber hierzu aber auch noch alles offen ist.

Soweit die heutigen Mieteinnahmen die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr decken, müssen aber Anleger damit rechnen, dass sie nicht die in Aussicht gestellten Rückkaufspreis und ggf. auch die Mieten nicht in der versprochene Höhe erhalten, sondern mit Verlusten rechnen müssen.

Aus diesem Grund sollten Anleger daher auch prüfen lassen, ob sich außerhalb und unabhängig vom Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche gegen Personen, wie etwa Anlageberater oder Anlageberatungsunternehmen bzw. auch gegen Verantwortliche, durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt die Interessen von Anlegern von P&R Container-Gesellschaften im vorläufigen und endgültigen Insolvenzverfahren sowie auch hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Personen.

19.04.2018