Nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH wurden in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert, um Mieten zur Zahlungen an Anleger leisten zu können, was bereits auf Ungereimtheiten hinweist.

Analyst stellt Lücke von 100.000 Containern fest

Nach Feststellungen des Finanzanalysten Stefan Loipfinger, die auf einer Auswertung der Jahresabschlüsse der P&R-Gesellschaften aus dem Jahre 2015 basieren, stiegen die Umsatzerlöse bei der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH im Jahre 2015 auf circa € 610 Mio. Von der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH wurde Anlegern der Erwerb von neuen Containern angeboten. Der Grund für den Umsatzanstieg beruhe darauf, dass die Einkaufspreise zum damaligen Zeitpunkt günstig waren.

Bei einem Vergleich mit den Umsätzen 2010 kommt der Analyst zu dem Ergebnis, dass damals vor allem Gebrauchtcontainer verkauft wurden und die Umsätze der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH mit € 81,4 Mio. sehr gering waren und die Umsätze für 2015 daher vor allem aus Verkäufe von neuen Verkäufern bestanden haben müssen.

Eine Auswertung der Zahlen der P&R Equipment und Finance Corp in der Schweiz ergebe demgegenüber aber, dass im Jahre 2015 nur noch € 146 Mio. für den Kauf von Containern investiert worden sei, so Loipfinger. Auch aufgrund der Annahme, dass die erworbenen Container wirklich neu waren und P&R in Grünwald die Container teurer an Investoren verkaufte, ergebe sich eine Differenz von mehreren € 100 Mio. Daraus zieht der Analyst den Schluss, dass es weniger neue Container gab, als an Anleger verkauft wurden und eine Differenz von 100.000 Containern möglich sei.

Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft München

Zwischenzeitlich hat auch die Staatsanwaltschaft München Vorermittlungen im Hinblick auf die Prüfung von insolvenzrechtlichen Tatbeständen aber auch sonstiger Straftatbestände, wie des Verdachtes des Betruges, aufgenommen, so verschiedene Medienberichte. Wenn aufgrund der Vorermittlungen ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und sich darin ein Verdachtsmoment auf unerlaubte Handlungen bestätigen kann dies auch für Anleger die Durchsetzung von deliktischen Schadensersatzansprüchen erleichtern.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht betroffenen Geschädigten der P&R-Gruppe zu Fragen zu den Insolvenzverfahren und zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Berater und Verantwortliche gerne zur Verfügung.

11.05.2018