Bezüglich der Orion Consulting Ltd., St. Vincent und Grenadinen, und die von dieser betriebenen Handelsplattform www.kapitalsiwss.com hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft dafür über keine Erlaubnis gemäß § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften und Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland verfügt.

Das Unternehmen untersteht auch nicht der Aufsicht der BaFin.

Von der Orion Consulting Ltd. werden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.kapitalswiss.com Forex- und finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD´s) offeriert und es wird nach Angaben der BaFin wahrheitswidrig behauptet, dass man lizensiert und reguliert ist.

Warnungen der BaFin vor Handelsplattformen

Hinsichtlich der von der Orion Consulting Ltd. betriebenen Handelsplattform www.kapitalswiss.com warnt die BaFin bereits vor einiger Zeit davor, dass eine größere Zahl von unseriösen Handelsplattformen Anleger ansprechen. Die BaFin warnt, dass bei zahlreichen Handelsplattformen der Verdacht der organisierten Kriminalität bestehen würde.

Anlagen in Differenzkontrakte (CFD´s) auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

sind mit dem Risiko des Totalverlustes verbunden.

Anleger würden von Betreibern derartiger Handelsplattformen Kapitalanlagen mit der Möglichkeit auf höhere Gewinne angeboten. Derartige Angebote sind Betreibern in Deutschland aber regelmäßig nicht gestattet. Daher wird von der BaFin zur äußersten Vorsicht geraten.

Möglichkeiten für Anleger

Wie wir bereits berichtet hatten, vertritt unsere Kanzlei einige geschädigte Anleger gegenüber mehreren Handelsplattformen,

die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen anbieten.

Soweit nach Ansicht der BaFin durch die Orion Consulting Ltd. Anlagen in Forex- und finanziellen Differenzkontrakten angeboten wird, ohne das die Gesellschaft über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen ergeben.

Im Falle des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen bzw. Organe gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Anleger, die über die Handelsplattform www.kapitalswiss.com Anlagen abgeschlossen und Kapital eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragten, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Betroffene Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mit Fragen wenden.

Stand: 06.05.2019