Soweit von der GPay Ltd., Slough, über die Handelsplattform xtraderfx (www.xtrader-fx.com, www.xtraderfx-com, www.xtraderfx.net) Anlegern Differenzkontrakte (Contracts for Difference -CFD) auf Kryptowährungen, Währungen und Rohstoffe, Indizes und Aktien angeboten wurde, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die grenzüberschreitende Anlageberatung und den Eigenhandel untersagt bzw. die Einstellung verfügt.

Die GPay Ltd., die auch unter dem Namen cryptopoint aufgetreten ist, hat deutsche Kunden unter deutschen und britischen Telefonnummern telefonisch kontaktiert und über die Handelsplattform xtraderfx Differenzkontrakte offeriert.

Damit wurde von der GPay Ltd. Nach Ansicht der BaFin gewerbsmäßig eine Anlageberatung und der Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1a und Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte das Unternehmen jedoch nicht. 

Warnung der BaFin vor Handelsplattformen, wie xtraderfx

Seitens der BaFin wird davor gewarnt, dass eine größere Anzahl von möglichen unseriösen Handelsplattformen sich an Kunden wenden. Die BaFin verweist auch darauf, dass bei einigen Handelsplattformen auch der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Der Handel mit Differenzkontrakten (CFD´s) auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen und Kryptowährungen ist mit dem Risiko des Totalverlustes verbunden.

Von Betreibern von Handelsplattformen werden derartige Anlagemöglichkeiten mit einer Chance auf hohe Gewinne offeriert. Den Betreibern ist aber das Angebot dieser Anlageangebote in Deutschland in der Regeln nicht gestattet. Die BaFin rät daher zur äußersten Vorsicht.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen xtraderfx und cryptopoint

Wir hatten bereits berichtet, dass gegen Verantwortliche der Tradingplattformen xtraderfx sowie auch cryptopoint strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig sind. Wie erwähnt, fanden in mehreren Ländern in Europa Durchsuchungen statt und es wurden Unterlagen und auch Vermögenswerte sichergestellt.

Optionen für Anleger

Wir hatten bereits berichtet, dass die Kanzlei mehrere Anleger gegenüber verschiedenen Tradingplattfromen, insbesondere auch

die Anlagen in binären Optionen und CFD´s auf Währungen, Rohstoffe, Indizes, Aktien und Kryptowährungen getätigt haben, vertreten. Soweit auf Grundlage der strafrechtlichen Ermittlungen der Verdacht des Betruges besteht, kann auf dieser Grundlage für einen Anleger auch die Möglichkeit gegeben sein, gegen Verantwortliche der Handelsplattform, wie etwa xtraderfx, Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Auch soweit nach Auffassung der BaFin von der GPay Ltd. eine Anlageberatung und ein Eigenhandel betrieben worden ist, ohne dass eine Erlaubnis der Behörde vorlag, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens einer Anlageberatung und des unerlaubten Eigenhandels begründen lassen.

Im Fall eines unerlaubten Betreibens einer Anlageberatung oder eines Eigenhandels können nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen, also Organe, gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Anleger, die Handelsplattformen, wie xtraderfx, Kapital zur Verfügung gestellt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie gegeben sind, um das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger entsprechend.

Stand: 11.03.2019