Soweit von der Nordic Pearl Ltd. auf den von der Grand Services Ltd. bzw. Capital FXG Ltd. betriebenen Handelsplattformen www.forexgrand.com / www.forexgrand24.com, www.fxgtrade.com und www.fxginvest.com Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Krypotwährungen Anlegern offeriert wurde,  hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde gegenüber der Nordic Pearl Ltd. mit Bescheid vom 04.12.2018 die Einstellung eines grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Soweit die Nordic Pearl Ltd. Anlegern Zugang zu derartigen Kontrakten ermöglicht hat, hat die Gesellschaft nach Ansicht der BaFin einen Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland betrieben.

Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte die Nordic Pearl Ltd. nicht.

 BaFin stopp auch Grand Services Ltd.

Soweit die Grand Services Ltd. auch die unerlaubten Geschäfte der Nordic Pearl Ltd. in Form eines unerlaubten Eigenhandels unterstützt, hat die BaFin gegenüber der Grand Services Ltd. die sofortige Einstellung von Tätigkeiten verfügt, durch die die Gesellschaft in die von der Nordic Pearl Ltd. unerlaubt betriebenen Geschäfte miteinbezogen ist.

BaFin stoppt auch Capital FXG Ltd.

Soweit die Capital FXG Ltd. auch die unerlaubten Geschäfte der Nordic Pearl Ltd. in Form eines unerlaubten Eigenhandels unterstützt, hat die BaFin gegenüber der Capital FXG Ltd. die sofortige Einstellung von Tätigkeiten verfügt, durch die die Gesellschaft in die von der Nordic Pearl Ltd. unerlaubt betriebenen Geschäfte miteinbezogen ist.

 Warnungen der BaFin vor Handelsplattformen

Hinsichtlich der von der Nordic Pearl Ltd. über die von der Grand Services Ltd. und der Capital FXG Ltd. betriebenen Handelsplattformen www.forexgrand.com / www.forexgrand24.com, www.fxgtrade.com und www.fxginvest.com warnt die BaFin seit einiger Zeit davor, dass eine größere Anzahl von unseriösen Handelsplattformen Anleger kontaktieren. Die BaFin warnt davor, dass bei einigen Handelsplattformen auch der Verdacht einer organisierten Kriminalität besteht würde.

Anlagen in Differenzkontrakte (CFD´s) auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

sind mit dem Risiko des Totalverlustes verbunden.

Anbietern derartiger Handelsplattformen werden derartige Anlagemöglichkeiten mit einer Chance auf hohe Gewinne offeriert. Den Betreibern ist aber das Angebot dieser Anlagegebote in Deutschland in der Regel nicht gestattet. Die BaFin rät daher zur äußersten Vorsicht.

 Möglichkeiten für Anleger

Wie wir bereits informiert hatten, vertritt die Kanzlei geschädigte Anleger gegenüber mehreren Handelsplattformen, wie xtraderfx, cryptopoint, optionstarglobal, goldenmarkets, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Soweit nach der Auffassung der BaFin ein Eigenhandel betrieben worden ist, ohne dass eine Erlaubnis der Behörde gegeben war, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels begründen lassen.

Im Falle des unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels könnte nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch der verantwortlichen Personen als Organe, gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Anleger, die Anlagen bei Nordic Pearl Ltd. getätigt haben bzw. über die Handelsplattformen www.forexgrand.com / www.forexgrand24.com, www.fxgtrade.com und www.fxginvest.com Kapital eingezahlt haben, sollten einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, um das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger entsprechend.

Stand: 08.04.2019