Von der Elit Property Vision Ltd., Sofia, Bulgarien, wird die Handelsplattform PrimeXclub, betrieben, wobei die Gesellschaft nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dafür keine Erlaubnis der Behörde hat.

Die Elit Property Vision Ltd. operiert auch als Nachfolgerin für geschlossene Handelsplattformen und offeriert einen Ausgleich der über diese Plattform entstandenen Verluste an.

Angeboten werden über die Handelsplattform finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD).

Warnhinweise der BaFin vor Handelsplattformen

Hinsichtlich der von der Elit Property Vision Ltd. betriebenen Handelsplattform PrimeXclub, warnt die BaFin bereits vor einige Zeit davor, dass eine größere Anzahl von unseriösen Handelsplattformen Anleger ansprechen. Die BaFin warnt, dass bei zahlreichen Handelsplattformen der Verdacht der organisierten Kriminalität bestehen würde.

Anlagen in Differenzkontrakte (CFD´s) auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

sind mit dem Risiko des Totalverlustes verbunden.

Anleger würden von Betreibern derartiger Handelsplattformen Kapitalanlagen mit der Möglichkeit auf höhere Gewinne angeboten. Derartige Angebote sind Betreibern in Deutschland aber regelmäßig nicht gestattet. Daher wird von der BaFin zur äußersten Vorsicht geraten.

Möglichkeiten für Anleger

Wie wir bereits berichtet hatten, vertritt unsere Kanzlei einige geschädigte Anleger gegenüber mehreren Handelsplattformen,

die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen anbieten.

Soweit nach Ansicht der BaFin durch die Elit Property Vision Ltd. übe die Handelsplattform PrimeXclub Anlagen in finanziellen Differenzkontrakten angeboten werden, ohne dass die Gesellschaft über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen ergeben.

Im Falle des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. Finanzdienstleistungen können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen bzw. Organe gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Anleger, die über die Handelsplattform PrimeXclub Anlagen abgeschlossen und Kapital eingezahlt haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragten, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Betroffene Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mit Fragen wenden.

Stand: 15.05.2019