Pegasus Development AG
Über das Vermögen der Pegasus Development AG ist in der Schweiz ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Über das Vermögen der Pegasus Development AG ist in der Schweiz ein Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Bezüglich der Pegasus Development GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Pegasus Development GmbH Aktien der Pegasus Development Inc. in Deutschland öffentlich anbietet, ohne dass ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.
Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde gegenüber Herrn Kühn nach einer eigenen Mitteilung der BaFin als Hintermann der ADCADA-Unternehmensgruppe angeordnet, ein ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.
Vom Internetportal Sparpiloten werden Anlegern in Deutschland Festgeldanlagen von verschiedenen Europäischen Banken mit dem Versprechen hoher Zinsen angeboten.
Von der Pegasus Development AG werden Anlegern in Deutschland festverzinsliche Wertpapiere mit dem Versprechen von Zinsen zwischen 4,5 % und 8 % pro Jahr angeboten.
Von der Deutsche Kapital und Sachwerte AG wurde Anlegern Anlagen, insbesondere Aktien, so auch Aktien der Deutsche Kapital und Sachwerte AG, angeboten.
Gegenüber einer weiteren Gesellschaft, der Almo Markets VIP GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung eines unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet.
Gegenüber der ADCADA International AG und der ADACA Immobilien AG, Liechtenstein, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die sofortige Einstellung eines ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.
Gegenüber der ADCADA.healthcare GmbH, Bentwisch, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts angeordnet.
Gegenüber der ION & Maga Consulting GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung eines unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet.
Von der Adcada GmbH, Bentwisch, wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Daraufhin wurde auf vom Amtsgericht Rostock ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Nun trifft es auch die Liechtensteiner ADCADA. Gegenüber der ADCADA Investments AG PCC, Rugell (Liechtenstein) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die sofortige Einstellung eines ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.