Seitens der Onlinehandelsplattform JPMgroup werden unter der Domain jpmgroup.io u. a.

  • der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs)
  • der Handel mit Kryptowährungen

angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Jetzt kostenloses Ersttelefonat vereinbaren

Anlegern wird deshalb dringend abgeraten, Handelsgeschäfte über die Handelsplattform JPMgroup durchzuführen.

Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) – extrem hohe Risiken bis hin zum Totalverlust

 Der Handel mit sog. CFDs ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFDs (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFDs leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFDs abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFDs sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.

Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.

Jetzt kostenloses Ersttelefonat vereinbaren

Hinweise zu JPMgroup

Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform JPMgroup sein soll, ergibt sich aus dem Internetauftritt der Firma JPMgroup nicht. Im Rahmen des Internetauftritts ist lediglich eine Niederlassung in England unter der Adresse: 125 Rickmansworth Road, Hertfordshire, Watford WD18 7WR, England, Großbritannien, angegeben.

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma JPMgroup sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts ebenfalls nicht. Ein Impressum muss die gesetzlich vorgeschriebene Angabe des oder der presserechtlichen Verantwortlichen für einen im eigenen Namen veröffentlichten Tex-, Word-, oder Bildbeitrag enthalten. Es muss beispielsweise als allgemeine Pflichtangabe den Namen der verantwortlichen Personen, eine Rechtsform, die Registernummer und das Registergericht enthalten.

Sämtliche vorbezeichneten Angaben fehlen. Auch dies ist negativ.

Handel ohne Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

In Deutschland liegt die erforderliche Genehmigung für das Erbringen von Finanzdienstleistungen nicht vor. Die Firma JPMgroup darf folglich die vorgenannten Handelsgeschäfte oder Handelsprodukte nicht für deutsche Anleger abwickeln und handelt unerlaubt.

Jedes Unternehmen, das in Deutschland Wertpapierdienstleistungen, Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte anbietet, benötigt eine entsprechende Genehmigung.

Bei der Firma JPMgroup handelt es sich um ein Unternehmen, das entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis anbietet und das deshalb gegen § 32 KWG (Kreditwesengesetz) verstößt.

Dies führt dazu, dass Anleger, unabhängig von ihrem Anspruch auf Auszahlung von etwaigen Guthaben aufgrund des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz auch Schadensersatzansprüche gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG geltend machen können.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.

Jetzt kostenloses Ersttelefonat vereinbaren

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform JPMgroup.

Weiteres Vorgehen 

Anleger, die bei der Internethandelsplattform JPMgroup investiert und Verluste erlitten haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Ansprüche für sie begründet und wie diese Ansprüche für Sie durchgesetzt werden können.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Rechtsanwalt Alexander Engelhard ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.