Seitens der Onlinehandelsplattform Nardinecapitals wird unter der Domain nardine-capitals.com u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen

angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.

Jetzt kostenloses Ersttelefonat vereinbaren

Falscher Hinweis zu Aufsicht durch die FINMA

Auf der Webseite wird mit einem angeblichen Zertifikat mit der Logo der FINMA, der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde, damit geworben, dass Nardinecapitals unter der Aufsicht der FINMA steht. Dies ist aber falsch.

Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.

Jetzt kostenloses Ersttelefonat vereinbaren

Hinweise zu Nardinecapitals

Wer genau die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Nardinecapitals sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Nardinecapitals nicht zu entnehmen. Genannt wird nur eine Nardinecapitals.

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Nardinecapitals sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.

Die Firma Nardinecapitals verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform nardine-capitals.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Internethandelsplattform Nardinecapitals.