Captura GmbH – Schadensersatzverpflichtung der Anlageberater

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt seit 2015 eine Vielzahl von geschädigten Anlegern der Firma Captura GmbH. Wie bereits in der Vergangenheit dargelegt veräußerte die Firma Captura GmbH seit 2011 über den Anlagevertrieb Inhaberschuldverschreibungen der Firma Captura GmbH an unerfahrene Anleger. Später stellte die Firma Captura GmbH dann ihr Geschäftsmodell um und schloss über den Anlagevertrieb mit den Anlegern Nachrangverträge ab, da sie bezüglich des Verkaufs von Inhaberschuldverschreibungen Probleme mit der Bundesanstalt von Finanzdienstleistungsaufsicht bekam.

Nachdem die Firma Captura GmbH im September 2015 insolvent wurde, stellt sich die Frage, wie geschädigte Kapitalanleger ihre nicht unerheblichen Schäden, die sie erlitten haben, ersetzt erhalten.

Zum einen im Fall empfiehlt sich eine Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Captura GmbH, wobei es sich bereits jetzt heraus kristallisiert, dass die Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens nur eine relativ geringe Insolvenzquote in Höhe von maximal 10 % erhalten werden.

Darüber hinaus vertritt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner eine Vielzahl von Anleger gegenüber dem ehemaligen Treuhänder der Firma Captura GmbH, einem Rechtsanwalt aus München. In diesem Zusammenhang konnten wir für die geschädigte Kapitalanleger bei verschiedenen Zivilkammern des Landgerichts München I für die Anleger positive Urteile erwirken. Parallel hierzu werden Vergleichsgespräche mit dem Treuhänder geführt. Ob die Vergleichsgespräche zu einem für die Anleger akzeptablen Ergebnis führen werden, ist offen. Der ehemaliger Treuhänder weigert sich bis jetzt seine Vermögensverhältnisse offen zu legen.

Captura GmbH – Erste positive Urteile für Anleger gegen den Treuhänder Wehner

Zuletzt hatten wir am 13.07.2016 über den Verlauf von mehreren Klageverfahren gegen den Treuhänder der Firma Captura GmbH, Rechtsanwalt Wehner berichtet, und darüber, dass wohl in Kürze mit den ersten Urteilen zu rechnen wäre.

Mittlerweile konnten in mehreren Verfahren erstinstanzliche Urteile gegen den ehemaligen Treuhänder der Firma Captura GmbH, Herrn Rechtsanwalt Wehner, erwirkt werden, wobei zwei verschiedene Zivilkammern den Treuhänder Wehner zum Schadensersatz verurteilten.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da seitens des Treuhänders jeweils Berufung zum Oberlandesgericht eingereicht werden kann.

Geschädigte Kapitalanleger der Firma Captura GmbH sollten möglichst bald anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, da unseres Erachtens Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber dem Treuhänder, der für die Firma Captura GmbH tätig war, als auch gegenüber den Anlageberatern, die die Captura GmbH Anlage vertrieben haben, darstellbar sind.

Captura GmbH – Klageverfahren Treuhänder Wehner

Nachdem seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner am 22.06.2016 zuletzt über die beim Landgericht München I anhängigen Verfahren gegen den Treuhänder der Firma Captura GmbH informiert wurde bzw. berichtet wurde, ist zum aktuellen Sachstand der laufenden Verfahren Folgendes mitzuteilen:

Mittlerweile hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in drei weiteren Verfahren vor dem Landgericht München gegen den Treuhänder der Firma Captura GmbH für geschädigte Kapitalanleger Termine zur mündlichen Verhandlung wahrgenommen.

Im Rahmen dieser Verfahren, die bei drei verschiedenen Kammern des Landgerichts München I geführt wurden, teilten die jeweils zuständigen Richter mit, dass sie eine Verletzung des Treuhandvertrages seitens des Treuhänders für möglich erachten würden, soweit nach Abschluss der Nachrangdarlehensverträge Mittel freigegeben wurden, ohne dass dem Treuhänder bei Mittelfreigabe eine Dokumentation von Sicherheiten vorlag.

Captura GmbH – Klagen gegen den Treuhänder

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die eine Vielzahl geschädigter Captura GmbH-Anleger vertritt, hat seit geraumer Zeit eine Vielzahl von Klagen gegen den Treuhänder der Firma Captura GmbH bei Gericht eingereicht.

Ein Verfahren ist beim Amtsgericht München anhängig. Die übrigen Verfahren werden beim Landgericht München I geführt.

Zwischenzeitlich liegen auch die ersten Klageerwiderungen der Gegenseite vor und es fanden bereits drei Termine zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München sowie dem Landgericht München I statt.

Im Rahmen des Termins vor dem Amtsgericht legte die zuständige Richterin dar, dass sie aufgrund des Treuhandvertrages davon ausgehen würde, dass ein Verlust des Kapitals aufgrund der Treuhandtätigkeit des Treuhänders verhindert werden sollte.

Captura GmbH – Klagen gegen den Treuhänder

In der Vergangenheit hatten wir bereits darüber berichtet, dass der Treuhänder, der laut dem mit der Firma Captura GmbH abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrag das Kapital des jeweiligen Captura Anlegers nur dann an die Firma weiterleiten durfte, wenn die Gesellschaftereinlage zzgl. der Anteile am geplanten Gewinn zuvor seitens der Firma Captura GmbH durch geeignete Maßnahmen gegen einen etwaigen Verlust abgesichert wurden, unseres Erachtens auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die eine Vielzahl von geschädigten Captura GmbH Anlegern vertritt, hat mittlerweile für die von ihr vertretenen Anleger überprüft, ob sich eine Haftung des Treuhänders darstellen lässt.