Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die eine Vielzahl geschädigter Captura GmbH-Anleger vertritt, hat seit geraumer Zeit eine Vielzahl von Klagen gegen den Treuhänder der Firma Captura GmbH bei Gericht eingereicht.

Ein Verfahren ist beim Amtsgericht München anhängig. Die übrigen Verfahren werden beim Landgericht München I geführt.

Zwischenzeitlich liegen auch die ersten Klageerwiderungen der Gegenseite vor und es fanden bereits drei Termine zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht München sowie dem Landgericht München I statt.

Im Rahmen des Termins vor dem Amtsgericht legte die zuständige Richterin dar, dass sie aufgrund des Treuhandvertrages davon ausgehen würde, dass ein Verlust des Kapitals aufgrund der Treuhandtätigkeit des Treuhänders verhindert werden sollte.

Der Treuhänder müsse darlegen – dies sei bis jetzt nicht erfolgt -, welche Dokumentation ihm seitens der Firma Captura GmbH zur Verfügung gestellt wurde, damit ein Verlust des anzulegenden Kapitals vermieden wird. Eine Überprüfungspflicht der Sicherheiten bejahte das Amtsgericht München nicht.

Mit möglichen Aufklärungspflichtverletzungen des Treuhänders setzte sich das Amtsgericht München bis jetzt noch nicht auseinander.

Das Verfahren nimmt seinen Fortgang.

Im Rahmen der beiden Termine vor dem Landgericht München I teilte die zuständige Richterin mit, dass sie momentan aufgrund des bisherigen klägerischen Vortrages nicht erkennen könne, dass der Treuhänder die ihm obliegenden Pflichten aus dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag verletzt hätte.

Allerdings sei eine Aufklärungspflichtverletzung des Beklagten, die ebenfalls grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet, denkbar. Hierzu müsse jedoch seitens der Kläger weitergehender und substantiierter vorgetragen werden.

Im Rahmen der Termine zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München I regte die zuständige Richterin an, eine vergleichsweise Einigung mit dem Beklagten zu erzielen.

Ob eine entsprechende vergleichsweise Einigung möglich sein wird bzw. erfolgen kann, ist offen.

Wir werden im Interesse der von uns vertretenen Anleger nochmals einen entsprechenden Versuch unternehmen, nachdem eine außergerichtliche Einigung im Vorfeld nicht möglich war.

 

Stand: 22.06.2016