Nachdem seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner am 22.06.2016 zuletzt über die beim Landgericht München I anhängigen Verfahren gegen den Treuhänder der Firma Captura GmbH informiert wurde bzw. berichtet wurde, ist zum aktuellen Sachstand der laufenden Verfahren Folgendes mitzuteilen:

Mittlerweile hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in drei weiteren Verfahren vor dem Landgericht München gegen den Treuhänder der Firma Captura GmbH für geschädigte Kapitalanleger Termine zur mündlichen Verhandlung wahrgenommen.

Im Rahmen dieser Verfahren, die bei drei verschiedenen Kammern des Landgerichts München I geführt wurden, teilten die jeweils zuständigen Richter mit, dass sie eine Verletzung des Treuhandvertrages seitens des Treuhänders für möglich erachten würden, soweit nach Abschluss der Nachrangdarlehensverträge Mittel freigegeben wurden, ohne dass dem Treuhänder bei Mittelfreigabe eine Dokumentation von Sicherheiten vorlag.

Die vorgenannten Verfahren verlaufen folglich nach vorläufiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage positiv.

Es ist in Kürze mit den ersten Urteilen zu rechnen.

Geschädigte Kapitalanleger der Firma Captura GmbH sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, da unseres Erachtens Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber dem Treuhänder, der für die Firma Captura GmbH tätig war, als auch gegenüber den Anlageberatern, die die Captura GmbH Anlage vertrieben haben, darstellbar sind.

Stand: 13.07.2016