Zuletzt hatten wir am 13.07.2016 über den Verlauf von mehreren Klageverfahren gegen den Treuhänder der Firma Captura GmbH, Rechtsanwalt Wehner berichtet, und darüber, dass wohl in Kürze mit den ersten Urteilen zu rechnen wäre.

Mittlerweile konnten in mehreren Verfahren erstinstanzliche Urteile gegen den ehemaligen Treuhänder der Firma Captura GmbH, Herrn Rechtsanwalt Wehner, erwirkt werden, wobei zwei verschiedene Zivilkammern den Treuhänder Wehner zum Schadensersatz verurteilten.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, da seitens des Treuhänders jeweils Berufung zum Oberlandesgericht eingereicht werden kann.

Geschädigte Kapitalanleger der Firma Captura GmbH sollten möglichst bald anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, da unseres Erachtens Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber dem Treuhänder, der für die Firma Captura GmbH tätig war, als auch gegenüber den Anlageberatern, die die Captura GmbH Anlage vertrieben haben, darstellbar sind.

 

Stand: 17.08.2016