Soweit von der NTMT Transformatic Martekts OÜ über die Handelsplattform www.kontofx.com Differenzkontrakte (Contracts für Difference – CFD), wie etwa BTCEUR, BTCUSD, LTCUSD, DSKUSD, ETHUSD, offeriert wurden, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde gegenüber der NTMT Transformatic Martekts OÜ die Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Nach Ansicht der BaFin hat die NTMT Transformatic Martekts OÜ, soweit Anlegern über die Handelsplattform www.kontofx.com Kunden der Zugang zu Differenzkontrakten verschafft wurde, einen Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland betrieben.

Die NTMT Transformatic Martekts OÜ verfügte allerdings für einen derartigen Eigenhandel nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

BaFin warnt vor Handelsplattformen

Bezüglich der von der NTMT Transformatic Martekts OÜ betriebenen Handelsplattform und anderen Handelsplattformen warnt die BaFin seit einiger Zeit, dass Anlegern von einer Vielzahl von unseriösen Handelsplattformen angesprochen werden. Die BaFin warnt davor, das bei diesen Handelsplattformen der Verdacht einer organisierten Kriminalität bestehen würde.

Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

sind mit dem Risiko von hohen Verlusten, insbesondere auch dem Risiko des Totalverlustes verbunden.

Über derartige Handelsplattformen werden Anlegern häufig Anlagen mit der Möglichkeit auf hohe Gewinne angeboten. Den Betreibern der Handelsplattformen ist aber das Angebot derartiger Anlagemöglichkeiten in Deutschland häufig nicht gestattet. Von der BaFin wird daher zu äußerster Vorsicht geraten.

 Optionen für Anleger

Wie wir bereits berichtet hatten, werden durch unsere Kanzlei bereits einige geschädigte Anleger gegenüber verschiedenen Handelsplattformen, wie xtraderfx, cryptopoint, starglobal, goldenmarktes, nordic pearl, prestige fm, vertreten, die Anlagen über Tradingplattformen in CFD´s und binäre Optionen auf

  • Rohstoffe,
  • Aktien,
  • Indizes,
  • Währungen und
  • Kryptowährungen

getätigt haben.

Soweit nach Auffassung der BaFin ein grenzüberschreitender Eigenhandel betrieben worden ist, ohne dass die Handelsplattformen über eine Erlaubnis der BaFin verfügten, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels begründen lassen.

Im Falle eines unerlaubten Betreibens eines Eigenhandels kann nach der Rechtsprechung sowohl die Gesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Anleger, die Anlagen bei der NTMT Transformatic Martekts OÜ abgeschlossen haben, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragten, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen, um das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der NTMT Transformatic Martekts OÜ, die Gelder für Anlagen bei der Handelsplattform www.kontofx.com eingezahlt haben.

Stand: 16.04.2019