Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma NEV New Energy Values GmbH aus Horb mit Bescheid vom 11.10.2019 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen. Dieser Bescheid ist nun auch bestandskräftig geworden.
Nach Mitteilung der BaFin bot die Gesellschaft dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital- und Lebensversicherungsverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen nach mehreren Jahren zu leisten.
Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den vertragsgegenständlichen Lebensversicherungsverträgen betreibt die NEV New Energy Values GmbH – so die BaFin – das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Dies hat die Konsequenz, dass die Gesellschaft selbst und ihre Geschäftsführer unseres Erachtens nach § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG den Anlegern auf Schadensersatz haften, nachdem unerlaubter Einlagengeschäfte betrieben wurden. Unter Umständen können darüber hinaus auch Anlagevermittler oder -berater, die die Anlagen vertrieben haben, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Kapitalanlegern gegenüber Firmen erfolgreich vertreten, die unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben haben, in dem sie Lebensversicherungsverträgen ankauften, beispielsweise gegenüber der Firma Life Performance GmbH, der Firma Sunrise Energy GmbH, der Firma Alphapool GmbHsowie der Firma Deutsche Policenaufwertung AG.
Stand: 17.02.2020
Alexander Engelhard ist seit 1991 zugelassener Anwalt.
Seine Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, im Erbrecht sowie dem internationalen Privatrecht.
Rechtsanwalt Engelhard ist darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.