In einem Klageverfahren vor dem Landgericht Halle konnte für den von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Kläger ein positives Urteil erwirkt werden, mit dem der Beklagte verurteilt wurde, an den Anleger Schadensersatz nebst Zinsen zu bezahlen. Der Kläger verfügte über eine Lebensversicherung und auf die Empfehlung eines Beraters schloss er mit der Deutsche Policenaufwertung AG (DPAG) einen Kauf- und Abtretungssvertrag über den Ankauf dieser Lebensversicherung seitens der DPAG.

Wie berichtet, existiert die DPAG, die ihren formalen Sitz in der Schweiz hatte, nicht mehr, da die FINMA in der Schweiz aufgrund von Mängeln in der Organisation eine Auflösung der Gesellschaft angeordnet hatte.

Nach Auffassung des Landgerichts Halle war für den Kläger ein Schadensersatzanspruch gegen den Beklagten wegen der Mitwirkung an dem Betreiben von unerlaubten Einlagengeschäften begründet.

Nach Ansicht der Kammer hatte der Beklagte an dem Zustandekommen des Kauf- und Abtretungsvertrages mit der DPAG mitgewirkt. Auf Grundlage des Kauf- und Abtretungsvertrages war nach Meinung des Landgerichts Oldenburg von der DPAG ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben worden. Wege der Mitwirkung daran sah das Gericht eine Haftung des Beklagten als begründet an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung zeigt aber, dass für Anleger über die Möglichkeit besteht, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen das eingesetzte Kapital bzw. den Rückkaufswert der Versicherungen, die an die DPAG veräußert wurden, wieder zu realisieren.

Erfolgreiche Klagen gegen Berater und Vergleiche

Wie berichtet, hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner auch erfolgreich Klagen gegen Berater, die Anlegern den Abschluss von Kauf- und Abtretungsverträgen empfohlen haben, geführt und auch mit Beratern Vergleiche geschlossen, so dass Anleger Kapital zurückerhalten haben.

Auch auf diesem Weg kann somit für Anleger die Chance gegeben sein, den Erlös von Lebensversicherungen wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die mit der Deutschen Policenaufwertung AG Kauf- und Abtretungsverträge geschlossen hat, hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche der Gesellschaft sowie gegen Berater.

11.05.2018