Mittlerweile wurde über das Vermögen der Firma Life Performance GmbH ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger müssen deshalb innerhalb einer ihnen gesetzten Frist ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der Life Performance GmbH anmelden, damit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden.

Dies gestaltet sich nicht ganz einfach, da die Firma Life Performance GmbH mit den Gläubigern die sog. partiarische Darlehen gewährt hatten „Nachrangvereinbarungen“ getroffen hatte.  Unter Umständen sind diese Nachrangvereinbarungen jedoch unwirksam.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Unter Umständen lassen sich auch Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater, die Life Performance Anlagen vertrieben haben wegen Beratungsfehlern sowie  gegenüber dem Management der Firma Life Perfomance GmbH darstellen.

 

Stand: 13.04.2015