In der Vergangenheit hatten wir bereits des Öfteren über Internethandelsplattformen wie Option 888, Tradeu2, PWRTrade sowie sternmarkets und darüber berichtet, dass wir viele geschädigte Kapitalanleger der vorgenannten Handelsplattformen vertreten.

Nun melden sich geschädigte Kapitalanleger der Firma GKFX Financial Services, die über die Handelsplattform www.gkfx.de Forex- und CFD-Geschäfte anbietet. Bei den sog. Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen und Rohstoffe sowie Kryptowährungen handelt es sich um hochspekulative Handelsgeschäfte, die letztlich einem Glücksspiel bzw. einer Wette gleichen.

Auch beim sog. Forexhandel – ein Forex-Trader erzielt Renditen, sofern sich der Kurs einer Währung gegenüber einer anderen Währung so verhält, wie er es erwartet – handelt es sich um hochspekulative Handelsgeschäfte, bei denen Anleger ähnlich wie beim Handel mit Binären Optionen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden können.

Der Handel mit den Binären Optionen stellt wiederum ein Termingeschäft dar und sieht vor, dass die Parteien sich auf ein zuvor definiertes Ereignis einigen. Tritt dieses Ereignis binnen einer bestimmten Zeit ein, erhält der Käufer einen festgelegten Betrag. Tritt das Ereignis nicht ein, verfällt die Option und der Käufer verliert den Kaufpreis. Als Basiswerte stellen die Anbieter oft Aktien, Rohstoffe, Indizes und Währungen zur Verfügung, wobei dabei auf steigende und fallende Kurse der Basiswerte spekuliert werden kann.

Laut eigenen Angaben ist der Anbieter GKFX mit Hauptsitz in London, ein Broker, der länderübergreifend agiert. Auch in Deutschland befindet sich entsprechend den Angaben der Firma GKFX eine Niederlassung in Frankfurt.

Mittlerweile häufen sich Beschwerden geschädigter Kapitalanleger, die bei Geschäften über die Handelsplattform hohe Verluste erlitten haben.

Anleger sind jedoch grundsätzlich nicht rechtlos gestellt. Mittlerweile sind verschiedenste Urteile deutscher Gerichte gegen Anbieter solcher Tradingplattformen ergangen und die entsprechenden Anbieter wurden zum Schadensersatz verurteilt. So verurteile beispielsweise das Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 12.09.2017 zum Aktenzeichen: 2-12 O 217/16 einen Anbieter, über dessen Handelsplattform Binäre Optionen gehandelt werden konnten, zum Schadensersatz. Das Landgericht Frankfurt am Main stellte im Rahmen seiner Entscheidung zum einen fest, dass der Kapitalanleger einen Anspruch auf Auszahlung seines Guthabens hätte und darüber hinaus der Anbieter von Binären Optionen zum Schadensersatz verpflichtet sei, da er gegenüber dem Kapitalanleger verschiedenste Aufklärungspflichtverletzungen begangen hätte.

Auch das Landgericht Düsseldorf sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilten mittlerweile einen Anbieter einer Tradingplattform zum Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zugunsten des Anlegers.

Geschädigte Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit viele Anleger gegenüber Internethandelsplattformen vertreten.

Stand: 25.09.2018