Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teilte mittlerweile mit, dass die Onlineplattform PWRTrade bzw. die Firma GN Management EOOD unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben hätten.

Auf der Website www.pwrtrade.co würde unter der Marke PWRTrade eine Online-Plattform zum Handel mit binären Optionen betrieben. Unter Beibehaltung der „Marke“ PWRTrade wären die Angaben zu den Betreibern der Plattform mehrmals geändert worden. Es wäre zum einen der Anschein erweckt worden, dass es sich bei der PWRTrade nicht nur um eine Marke, sondern um ein Unternehmen handeln würde. Zum anderen würden abwechselnd die GN Management EOOD (Sofia, Bulgarien) und die GN Capital Limited als Betreiber der Plattform dargestellt.

Die Plattform führt Kundenkonten und nimmt auf diesen unbedingt rückzahlbare Gelder der Kunden an. Durch die Entgegennahme dieser Gelder – so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – würde die Firma PWRTrade bzw. die GN Management EOOOD das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland betreiben. Über die hierfür nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis würde sie jedoch nicht verfügen.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anlegern gegenüber Anbietern, die unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben haben, erfolgreich vertreten. Auch gegenüber Anbietern, die binäre Optionen an Anleger verkauft haben, wie z. B. den Firmen Option 888 und Tradeu2, vertritt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Anleger.