Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH – Nachrangdarlehen
Von der Geo Kraftwerk FG Schnaitsee I GmbH wurde Anlegern offeriert, ihr Kapital als sog. Nachrangdarlehen zur Verfügung zu stellen. Muttergesellschaft der Geo Kraftwerk FG Amerang ist die FG Geothermie GmbH. Die Anlage bzw. die Gewährung eines Darlehens ist bereits...Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH – Nachrangdarlehen
Von der Geo Kraftwerk FG Amerang GmbH wurde Anlegern angeboten, ihr Kapital als sog. Nachrangdarlehen zu überlassen. Muttergesellschaft der Geo Kraftwerk FG Amerang ist die FG Geothermie GmbH. Eine Anlage ist bereits ab € 500,00 möglich. Versprochen wir eine endfällig...PmK – Projekte mit Konzept für eine lebenswerte Zukunft – Nachrangdarlehen
Von der PmK-Projekte mit Konzept für eine lebenswerte Zukunft, Magdeburg, wurde Anlegern angeboten, Kapital als sog. Nachrangdarlehen zur Verfügung zu stellen. Es wurde versprochen, das von Anlegern zur Verfügung gestellt Kapital in nachhaltige Projekte zu...Autark Nachrangdarlehen
Die Autark Invest AG hat nach einer Verschmelzung die Verträge über Autark Nachrangdarlehen, die Anleger mit der Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH abgeschlossen haben, übernommen. Soweit Anleger der Autark Invest AG, ehemals Autark Vertrieb- und Beteiligung GmbH,...Qualifiziertes Nachrangdarlehen
In der Vergangenheit haben Anlagefirmen, wie zum Beispiel die Firma Captura GmbH, aus Grasbrunn bei München, immer wieder mit Anlegern im Rahmen von Darlehensverträgen nachrangige qualifizierte Rangrücktrittsklauseln vereinbart.
In den Angebotsbedingungen der entsprechenden Firmen, wie z. B. bei der Firma Captura GmbH, findet sich dann folgender Text:
„Der Darlehensgeber wird Gläubiger, also Kreditgeber der Emittentin. Es handelt sich nicht um eine gesellschaftsrechtliche oder unternehmerische Beteiligung. Dem Darlehensgeber werden keinerlei Stimmrechte, Mitgliedsrechte, Geschäftsführungsbefugnisse oder Mitspracherechte eingeräumt. Grundsätzlich unterliegt die Vergabe eines Nachrangdarlehens dem Totalverlustrisiko. Der Darlehensgeber übernimmt mit dem qualifizierten Rangrücktritt eine Finanzierungsverantwortung für die Emittentin.
„Der qualifizierte Rangrücktritt bedeutet, dass im Falle der Insolvenz oder Liquidation der Emmitentin etwaige Rückzahlungen des Darlehens bzw. etwaige Zahlungen der Zinsen erst dann an den Darlehensgeber geleistet werden dürfen, wenn andere – nicht nachrangige – Gläubiger vorrangig und vollständig befriedigt worden sind. Außerdem bleibt der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Darlehens und/oder auf Zahlung der Zinsen soweit und solange ausgeschlossen, wie die Geltendmachung dieser Ansprüche zur Herbeiführung eines Insolvenzeröffnungsgrundes (Überschuldung und/oder drohende Zahlungsunfähigkeit) bei der Emittentin führen würde. Der qualifizierende Rangrücktritt des Darlehens kann mithin eine insolvenzverhindernde Wirkung haben.“
Was bedeutet nun eine entsprechende Formulierung für den unerfahrenen Anleger und welche Konsequenzen hat dies. Hierzu einiges Grundsätzliches.