Nach Presseberichten hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor betrügerischen Anbietern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebensversicherungen gewarnt. Immer mehr Versicherungsnehmer suchen nach Möglichkeiten, ihre Lebensversicherung zu veräußern, weil sie entweder das Geld benötigen oder mit geringen Renditen der Versicherungen unzufrieden sind. Dies wird von unseriösen Anbietern ausgenutzt.

In Deutschland wurden und werden nach den Erfahrungen der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Versicherungsnehmern vermehrt der Ankauf von Lebensversicherungen mit unseriösen Versprechungen angeboten. Den Versicherten wird versprochen, einen weitaus höheren Betrag als den Rückkaufswert zu erhalten. Dieser Betrag wird allerdings nicht sofort ausbezahlt. Vielmehr wird nur ein geringer Teil sofort ausgezahlt und der Restbetrag in Raten oder der komplett versprochene Betrag wird erst nach mehreren Jahren ausbezahlt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betreut einige Mandanten, bei denen die versprochenen Rückzahlungen nicht mehr erfolgen.

Einigen derartigen Anbietern hat die BaFin auch bereits das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften untersagt und gegen mehrere derartige Firmen sind auch strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig.

Geschädigten Versicherungsnehmern wird daher geraten, anwaltlich prüfen zu lassen, wie sie die versprochenen Beträge bzw. den Schaden in Höhe der veräußerten Rückkaufswerte über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüche wieder realisieren können.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: eBank24, Pecunia-Concept AG, Garantie-Wert GmbH, Dr. Mayer & Cie., GSM AG

Stand: 02.04.2012