Gegen Verantwortliche der GSM AG sind strafrechtliche Ermittlungen anhängig und in diesem Rahmen wurden die Geschäftsräume der Haupt- und Zweigniederlassung der Steuerberatungsgesellschaft der GSM AG von der Kriminalpolizei München durchsucht.

Unsere Kanzlei hat nun auch für Geschädigte erste Klagen gegen Anlageberater eingereicht. Dabei wurden nach unserer Auffassung Anleger, die Beteiligungen an der GSM AG oder GSM GmbH abgeschlossen haben, nicht über die Hintergründe und insbesondere Risiken einer derartigen Anlage von den Beratern aufgeklärt.

Auch soweit die Berater den Kunden einen Ankauf von Lebensversicherungen oder sonstigen Kapitalanlagen von der GSM AG empfohlen haben und mehrfach die Rückzahlung eines Vielfachen des Wertes nach einigen Jahren versprochen wurde, wurden Anleger nach unserer Meinung nicht über die Risiken aufgeklärt bzw. es wurde auch die Plausibilität des Anlagekonzeptes von Beratern unter Umständen nicht ordnungsgemäß geprüft.

Anlegern wurde von der GSM AG, Greiz, angeboten, Lebensversicherungen bzw. deren Rückkaufswerte anzukaufen. Die Rückzahlung des Kaufpreises sollte dann in verschiedenen Varianten über Ratenzahlungen erfolgen und den Anlegern wurde versprochen, dass sie einen weitaus höheren Betrag als den Rückkaufswert erhalten.

Außerdem wurde Anlegern auch angeboten, eine Anlage in Form einer stillen Beteiligung an der GSM GmbH, München, abzuschließen oder es wurde offeriert, dass Beteiligungsverträge an der GSM AG, die auch als Ratensparplan bezeichnet wurden, auf die GSM GmbH „übergeleitet“ werden.

Bei diesen Anlagen in Form von stillen Beteiligungen handelt es sich aber um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.

Kundenauszahlungen wurden ausgesetzt. Anleger wurden auch informiert, dass die GSM AG die Kaufverträge mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen würde. Anderenfalls würde es zu einer Insolvenz kommen. Aus der Kündigung ergebe sich für die Anleger ein Guthaben in Höhe des Kaufpreises unter Abzug bisher erfolgter Zahlungen darauf.

Eine Aussage, wann mit einer Auszahlung dieses Guthabens zu rechnen ist, wurde allerdings nicht getroffen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betreut auch bereits in anderen Fällen Geschädigte, denen der Ankauf von Lebensversicherungen mit unseriösen Versprechungen angeboten wurde. Derartige Modelle sind in Deutschland in letzter Zeit vermehrt auf dem Markt aufgetaucht und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor betrügerischen Anbietern im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lebensversicherungen.

Betroffene Anleger sollten daher anwaltlich prüfen lassen, wie sie die versprochenen Kaufpreise bzw. den erlittenen Schaden über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wieder realisieren können.

Dabei muss im Einzelfall geprüft werden, welche Ansprüche sich gegen die Gesellschaft oder auch gegen einen Anlageberater, der den Verkauf von Lebensversicherungen empfohlen hat, begründen lassen.

Auch Anleger, die Anlagen in Form von stillen Beteiligungen an der GSM GmbH oder der GSM AG abgeschlossen haben, sollten durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob sich gegen die GSM oder deren Verantwortliche bzw. den Berater Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, um das eingesetzte Kapital wieder zu erhalten. Auch Berater, die die Anlage empfohlen haben und den Anleger dabei aber nicht über die hohen Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt haben, können auf Schadensersatz haften.

Stand: 18.10.2012