Der eBank 24 Corporation, Mutsamudu, Komoren, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach deren Mitteilung das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts sowie das Erbringen von Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensten untersagt. Des Weiteren hat die BaFin die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.

Die eBank 24 Corporation hat über ihre Homepage über ein e-Banking-Portal potentiellen Kunden Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste angeboten. Dabei wurde z. B. neben einer Vermögensverwaltung, einer Kontoführung sowie dem Online-Banking insbesondere auch eine Festgeldanlage offeriert, bei der Zinsen von 3,5 % für 2 Jahre und 3,8 % für 3 Jahre versprochen worden.

Nach Ansicht der BaFin hat die eBank 24 Corporation mit der Annahme von unbedingt rückzahlbaren Geldern ohne Erlaubnis das Einlagengeschäft in Deutschland betrieben, ohne dafür über die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar aber nicht bestandskräftig.

Kunden, die durch eBank 24 Corporation Einlagen zur Verfügung gestellt haben und diese aufgrund der Abwicklungsanordnung nicht zurückerhalten, sollten anwaltlich prüfen lassen, wie Sie ihr Kapital zurückerhalten können.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: ARD Ratgeber Geld vom 26.02.2011.