Was abzusehen war, ist nun eingetreten. Über das Vermögen der Garantie-Wert GmbH ist ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gläubigern wurde vom Insolvenzgericht eine Frist gesetzt, Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren sowie bei der weiteren Betreuung des Insolvenzverfahrens.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte auch bereits im Jahre 2010 der Garantie-Wert GmbH das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt.

Anleger sollten daher anwaltlich prüfen lassen, ob sich u. a. unter diesem Gesichtspunkt gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen, um die Rückkaufswerte der an die Garantie-Wert GmbH veräußerten Lebensversicherungen wieder zu realisieren.

Stand: 23.03.2012