Haftung der Gesellschafter einer Immobilien-GbR für Darlehensverbindlichkeiten der Gesellschaft

Urteil des Kammergerichts (= Oberlandesgericht Berlin) zum AZ: 26 U 38/04

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer 089 / 212 166 0 zur Verfügung.

Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses

Urteil des Oberlandesgerichts München vom 14.02.2001 zum Az.: 7 U 6019/99

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Zur Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 19.12.2000 zum Az.: 3 U 1562/99

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