Kapitalanlagerecht

Bei Kapitalanlagegeschäften überprüft Engelhard, Busch & Partner Ihre Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung, Anlagevermittlung und Vermögensverwaltung. Sind Sie Opfer eines Anlagebetruges geworden, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Regressansprüchen in diesem Zusammenhang gegen die verantwortlichen Personen und Firmen. Das Spektrum unserer Tätigkeit umfasst unterschiedliche Anlageformen, insbesondere Effektengeschäfte, Börsentermingeschäfte, Investmentgeschäfte, Immobilienanlagen, Immobilienfonds sowie auch Gesellschaftsbeteiligungen, die von Banken, institutionellen Anbietern, Finanzdienstleistungsunternehmen und von unseriösen Vermittlerfirmen auf dem Grauen Kapitalmarkt angeboten werden. Im internationalen Bereich vertreten wir auch Mandanten, die ihre Rechte im Ausland, z.B. in den Vereinigten Staaten, der Schweiz, in Liechtenstein und in Luxemburg vor ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten oder Börsenaufsichtsbehörden durchsetzen wollen. Im Bankrecht beraten wir Sie außerdem in Fragen des Kredit- und Kreditsicherungsrechts.

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