Über das Vermögen der Geothermis AG wurde nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Anleihegläubiger betroffen

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist vor allem für Anleger der Anleihe der Geotermis AG eine schlechte Nachricht, da sie nun mit Verlusten hinsichtlich des von ihnen investierten Kapitals rechnen müssen.

Die Geothermis AG hatte im Jahre 2013 eine nicht öffentliche Mittelstandsanleihe mit einer Laufzeit von sieben Jahren emittiert, wobei die Zahlung von 7,5 % versprochen worden war.

Die Mindestbeteiligung betrug € 100.000,00. Im Übrigen sollte die Möglichkeit einer erfolgsabhängigen Zusatzverzinsung in Höhe von maximal 10 % auf Grundlage einer quotalen Beteiligung am Jahresüberschuss vor Steuern bestehen.

Seitens der Geothermis AG war der Bau eines Geothermie-Kraftwerkes in Lohmen in Mecklenburg-Vorpommern geplant.

Möglichkeiten für Gläubiger der Anleihe der Geothermis AG

Anleger, die die Anleihe der Geothermis AG gezeichnet haben, können Ansprüche daraus nun nur noch im Insolvenzverfahren der Gesellschaft geltend machen.

Nur wenn Gläubiger der Anleihe Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, können sie die Chance auf eine Quote wahren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Gläubiger der Anleihe der Geothermis AG und nimmt deren Interessen im Insolvenzverfahren wahr.

Gläubiger der Anleihe können sich mit Fragen gerne an unsere Kanzlei wenden.

In den letzten Jahren gab es bereits mehrere Ausfälle von Anbietern von Mittelstandsanleihen, wie etwa:

Stand: 25.03.2019