Schlechte Nachrichten für die Gläubiger der René Lezard Anleihe. Das Unternehmen hat einen Insolvenzantrag gestellt.
Betroffen von dem Insolvenzantrag und den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der René Lezard sind insbesondere auch Gläubiger der René Lezard – Anleihe. Die im Jahre 2012, mit der WKN: A1PGQR bzw. ISIN: DE000A1PGQR1, emittierte Anleihe versprach eine Rendite von 7,25 % p.a., bei einem Volumen von bis zu 15 Millionen Euro.
Die Teilschuldverschreibungen sollen am 26.11.2017 fällig sein.
Ganz überraschend kam der Insolvenzantrag nicht. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind nicht neu.
Bereits im Herbst 2016 hatte die René Lezard Mode GmbH die Anleihegläubiger gebeten, auf einen erheblichen Teil ihrer Forderungen zu verzichten und einer Verlängerung der Stundung von Zinszahlungen von November 2015 bis November 2016 sowie bis zum 31.05.2017 sowie einer Verlängerung des Verzichts auf bestimmte Kündigungsrechte zuzustimmen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch und Partner berät Gläubiger, die Anleihen der René Lezard gezeichnet haben. Es kann auch denkbar sein, dass den Gläubigern der Anleihe Schadenersatzansprüche zustehen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen die Berater durchgesetzt werden können. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Auch diesbezüglich unterstützt unsere Kanzlei betroffene Anleger.
Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.