Die Geschäftsführung der René Lezard Mode GmbH hat nach eigenen Angaben des Unternehmens einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft in Eigenverwaltung gestellt.

Die René Lezard-Gruppe ist 1978 gegründet worden und vertrieb nach eigenen Angaben Modetextilien in den Bereichen Damenoberbekleidung, Herrenbekleidung und Accessoires.

Geplant sei eine Sanierung im Wege eines sog. Schutzschirmverfahrens.

Die Unternehmensführung begründet den Insolvenzantrag damit, dass ein Investor, mit dem man in fortgeschrittenen Verhandlungen über Teile der Finanzierung der laufenden Restrukturierung gewesen sei, die Verhandlungen abgebrochen habe.

Damit ist ein weiterer Anbieter von sog. Mittelstandsanleihen insolvent. Ob es zu einem Schutzschirmverfahren kommt, ist abhängig von der Zustimmung des Insolvenzgerichts.

Im Rahmen eines Schirmschutzverfahrens soll eine Sanierung versucht werden.

Dabei wird ein Sachwalter bestellt und das Unternehmen ist über einen gewissen Zeitraum vor Zwangsmaßnahmen von Gläubigern geschützt.

Ob es zu diesem Schutzschirmverfahren kommt und eine Sanierung gelingt, ist völlig offen.

Verluste für Anleihegläubiger

Anleihegläubiger haben bereits einen erheblichen Beitrag zu einem Sanierungsversuch geleistet, der nicht gelungen ist.

Es ist wohl auch zu erwarten, dass Gläubiger in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung, sofern es überhaupt dazu kommt, Beiträge bzw. einen Verzicht auf Ansprüche leisten sollen, so dass Anlegern Verluste drohen.

Sollte das Schutzschirmverfahren abgelehnt werden oder ein weiterer Sanierungserfolg keinen Erfolg bringen, wird ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet und Anleihegläubigern drohen dann in jedem Fall Verluste.

Der Kurs der Anleihe ist auch diese Woche unter 9% gesunken.

René Lezard ist nicht das einzige Unternehmen der Textilbranche, dass mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat.

Erst im Herbst 2016 hatte auch die Modefirma Wöhrl einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt.

Um mögliche Verluste zu vermeiden, können für Anleger, die René Lezard Anleihen erworben haben, andere Optionen bestehen, nämlich die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, die Anleihen der René Lezard erworben haben im Insolvenzverfahren und auch bezüglich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 09.03.2017