Eine verhaltensbedingte außerordentliche oder ordentliche Kündigung wegen eines Verstoßes gegen das von einem Arbeitgeber ausgesprochenen Verbot privaten E-Mail-Verkehrs, das dem Virenschutz dienen soll, ist grundsätzlich erst nach vorausgegangener erfolgloser Abmahnung möglich.
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Oliver Busch ist seit 1992 zugelassener Rechtsanwalt in München.
Sein Fokus liegt in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig.