Anleger der

erhalten momentan Einladungen für eine ordentliche Gesellschafterversammlung am 14.10.2016 sowie Auszüge aus Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für das Jahr 2015.
Nach den Gewinn- und Verlustrechnungen haben die V+ – Fonds wiederum Verluste in Millionenhöhe hinnehmen müssen.

In dem Lagebericht wird darauf hingewiesen, dass sich die Ertragssituation der Beteiligungsgesellschaft durch eine Änderung der genannten Rahmenbedingungen verbessern oder auch verschlechtern kann und auch hinsichtlich des Wertes der Beteiligungen Wertverbesserungen oder Wertminderungen eintreten können und im ungünstigsten Fall solche Entwicklungen, wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung, zu einem Totalverlust der Kapitalanlage führen können.

Wie bereits berichtet, müssen die V+ – Fonds hinsichtlich verschiedener Beteiligungsunternehmen aber erhebliche Wertberichtigungen vornehmen, so dass für Anleger ein hohes Risiko eines Kapitalverlustes besteht.

Betroffene Anleger berichten allerdings, dass Ihnen eine Anlage in V+ – Fonds als sichere Anlage, teilweise auch als zur Altersvorsorge tauglich, von Beratern dargestellt wurde.

Falls ein Anleger Wert auf eine sichere Anlage gelegt hat und ihm wurde von dem Berater daraufhin eine Anlage in einem V+ -Fonds empfohlen, war die Beratung unseres Erachtens fehlerhaft bzw. nicht anlegergerecht.

In einigen Fällen haben Anleger auch darauf Wert gelegt, dass sie über ihr Kapital jederzeit verfügen können. Auch für ein derartiges Anlageziel ist eine Anlage in einem V+ – Fonds unseres Erachtens nicht tauglich. Auch dies kann einen Beratungsfehler begründen.

Wenn ein Anleger unzureichend oder fehlerhaft über die Risiken einer derartigen Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung aufgeklärt worden ist, kann sich ein Schadensersatzanspruch gegen Gründungsgesellschafter oder wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen den Berater oder die Anlageberatungsgesellschaft durchsetzen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger, denen Beteiligungen an V+ – Fonds empfohlen worden sind auf Wunsch gerne zur rechtlichen Möglichkeiten.

Auch wurden z. B. Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG darüber unterrichtet, dass die Fondsgesellschaft sich an der NASCO Energie & Rohstoff AG (NASCO) beteiligt hat. Die NASCO wurde durch einen Zusammenschluss der Fonds Nordic Oil USA 1 GmbH & Co. KG, der Nordic Oil USA 2 GmbH & Co. sowie der Nordic Oil USA 3 GmbH & Co. KG gegründet.

Darüber hat wiwo.de am 12.03.2015 kritisch berichtet und angemerkt, dass es in den Sternen stehen würde, wann und zu welchem Preis die Neu-Aktionäre nach dem Zusammenschluss ihre Aktien verkaufen können.
 

Stand: 13.10.2016