Mittlerweile wurde mit Wirkung zum 01.06.2014 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rena GmbH aus Gütenbach eröffnet. Seitens des Insolvenzgerichts wurde nun den Gläubigern – und damit auch den Anleihe-Gläubigern – im Insolvenzverfahren aufgegeben binnen einer bestimmten Frist ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

Im Zeitraum vom 23.05.2014 bis 28.05.2014 war schriftlich darüber abgestimmt worden, ob ein gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger bestimmt würde. Der Abstimmungsleiter, ein Notar, teilte mittlerweile mit, dass das erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde und damit kein gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger bestimmt wurde.

Betroffene Anleihegläubiger müssen nun möglichst bald ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden. Eine ordnungsgemäße Anmeldung der Forderungen ist Grundvoraussetzung dafür, dass seitens des Insolvenzverwalters die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden. Nur bei einer Anerkennung seiner Forderung zur Insolvenztabelle kann ein Gläubiger eine Quotenauszahlung im Rahmen des Insolvenzverfahrens erhalten.

Betroffenen Anlegern wird deshalb geraten sich anwaltlich vertreten zu lassen.

 

Stand: 18.06.2014