Anfang April 2012 wurde den Anlegern der Firma MTV V British Life GmbH & Co. KG per Rundschreiben seitens der Fondsgesellschaft mitgeteilt, dass die Anleger lediglich 66,56 % ihrer Einlage zurück erhalten würden. Die Anleger des Lebensversicherungsfonds müssen folglich mit drastischen Verlusten in Höhe von 1/3 ihres Anlagebetrages rechnen.

Ursprünglich hatte man die Anleger mit sehr hohen Renditen von insgesamt 241,39 % bis zum Jahre 2020 geworben.

Bei der MTV V British Life GmbH & Co. KG handelt es sich um einen geschlossenen Fonds, der mit „gebrauchten“ britischen Lebensversicherungen handelt.

Die Anleger wurden von verschiedenen Beratern und auch Banken zur Beteiligung an den MTV V British Life Fonds geworben. Unter anderem wurden die Beteiligungen auch von der Postbank Finanzberatung AG vertrieben.

Gegenüber den Anlegern wurde seitens der Berater damit geworben, dass eine entsprechende Anlage sicher sei. Auf Ausfallrisiken des eingesetzten Kapitals wurde oft nicht hingewiesen. Im Übrigen wurde auch sehr oft nicht über die speziellen Risiken eines Handels mit gebrauchten britischen Lebensversicherungen aufgeklärt. Im Übrigen lassen sich auch Schadensersatzansprüche gegenüber den beratenden Banken sowie den Anlageberatern darstellen, wenn diese ein finanzielles Eigeninteresse an der Vermittlung des Fonds hatten und entsprechende Provisionszahlungen vereinnahmten. Über das Provisionsinteresse sowie geflossene Vergütungen ist nämlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufzuklären, um einer Fehlvorstellung des Anlegers über die Neutralität des Beraters und der Beratungsleistung zu begegnen.

Mittlerweile sind auch erste Klagen gegen Anlageberater, die den Lebensversicherungsfonds MTV V British Life vertrieben haben, bei Gericht für betroffene Anleger eingereicht worden.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Schadensersatzansprüche sind beispielsweise darstellbar, wenn Kapitalanleger über die Risiken der Anlage falsch informiert wurden und ihnen sogenannte Kick-back-Zahlungen (Provisionszahlungen) verschwiegen wurden. In diesem Zusammenhang ist auf unsere Ausführungen auf der Homepage unter dem Punkt „Service“ zu verweisen.

Stand: 03.05.2012