Anleger, die in vorgenannte Lebensversicherungsfonds investiert haben, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, ob es Möglichkeiten gibt, die Kapitalanlage rückabzuwickeln bzw. Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Schadensersatzansprüche sind beispielsweise darstellbar, wenn Kapitalanleger über die Risiken der Anlage falsch informiert wurden und ihnen sogenannte Kick-back-Zahlungen (Provisionszahlungen) verschwiegen wurden. In diesem Zusammenhang ist auf unsere Ausführungen auf der Homepage unter dem Punkt „Service“ zu verweisen: Anlage in Lebensversicherungsfonds

Stand: 24.05.2012