Zeugenfragebögen der Kripo

Eine Vielzahl von geschädigten Kapitalanlegern der Firma Likedeeler AG hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mittlerweile telefonisch kontaktiert und darüber berichtet, dass Zeugenfragebögen seitens der Kriminalpolizei versandt wurden, in denen die Anleger darüber Auskunft geben soll, wie es zur Kapitalanlage kam, und welche Einzahlungen getätigt wurden etc.

Nachdem seitens der Anleger verschiedenste Fragen gestellt wurden dürfen wir diesbezüglich kurz Folgendes mitteilen:

Den Anlegern wird empfohlen die Zeugenfragebögen zum Fall Likedeeler AG sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen und den Ermittlungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Jeder Anleger muss selbst tätig werden. Es ist allerdings auch darauf hinzuweisen, dass sich jeder Anleger selbst um die zivilrechtliche Schadenswiedergutmachung kümmern muss.

Die Staatsanwaltschaft verteilt beschlagnahmte Vermögenswerte nicht automatisch an geschädigte Kapitalanleger, sondern betroffene Anleger müssen in jedem einzelnen Fall einen zivilrechtlichen Titel erwirken, aus dem dann vollstreckt werden kann.

Es ist nämlich zwischen dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und einem etwaigen Zivilverfahren, mit dem Schadensersatzansprüche des geschädigten Kapitalanlegers geltend gemacht werden, zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall Likedeeler AG die Tatbestände, die zu einer strafrechtlichen Verurteilung der Initiatoren des Anlagebetruges führen können und erhebt ggf., nachdem Zeugen befragt wurden und Unterlagen beschlagnahmt wurden, Anklage gegen die Verantwortlichen der Firma Likedeeler AG.

Ein Schadensersatzanspruch lässt sich aber nur im Zivilrechtsweg durchsetzen. Hierfür müssen Anwälte beauftragt werden.

Zeitfaktor und Vollstreckung

Ergänzend ist jedoch noch auf Folgendes hinzusetzen.

Bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen im Kapitalanlagebetrugsbereich hat sich in den letzten Jahren – die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner vertreten seit 1995 geschädigte Kapitalanleger – gezeigt, dass der Zeitfaktor für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen enorm wichtig ist.

Üblicherweise sind bei einem Kapitalanlagebetrugsfall nicht mehr sämtliche eingezahlten Gelder von Kapitalanlegern vorhanden, so dass nur die Kapitalanleger erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen können, die im Wege von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Vermögenswerte der Gegenseite zugreifen. Erforderlich hierfür ist ein vollstreckbarer gerichtlicher Titel oder – wie z. B. ein Arrestbefehl- und Pfändungsbeschluss oder ein Urteil – der über zivilrechtliche Maßnahmen durch Anwälte erwirkt werden muss.

Die Erfahrung in der Vergangenheit hat auch gezeigt, dass es sich meist empfiehlt, ein sog. Eilverfahren, wie ein Arrestverfahren, zu Gunsten des einzelnen geschädigten Anlegers in die Wege zu leiten.

Dies deshalb, da nach deutschem Zwangsvollstreckungsrecht der sog. Prioritätsgrundsatz gilt. Diejenigen Anleger, die als erstes auf Vermögenswerte der Firma Likedeeler AG und von deren Verantwortlichen zugreifen, werden vorrangig befriedigt. Anleger, die zu spät zivilrechtliche Maßnahmen einleiten, können meist nicht mehr erfolgreich vollstrecken, da die vorhandenen Vermögenswerte durch vorrangige Pfändungen anderer Anleger dann erschöpft sind.

Betroffenen Anlegern, die bei der Firma Likedeeler AG Kapital angelegt haben, wird empfohlen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

 

Stand: 12.11.2015