Gegenüber der ION & Maga Consulting GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde die Einstellung eines unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet.

Von der ION & Maga Consulting GmbH wurde auf ihren Geschäftskonten Kapital von Anlegern entgegengenommen und an Gesellschaften weitergeleitet, wobei u. a. Anleger für die Internethandelsplattform coinbrokerz.com Gelder einzahlten, damit ihnen diese auf ihrem Handelskonto bei der Handelsplattform coinbrokerz gutgeschrieben werden.

Der Bescheid der BaFin ist rechtskräftig.

Handelsplattform coinbrokerz – ohne Erlaubnis der BaFin

Die Handelsplattform coinbrokerz.com bzw. deren Betreibergesellschaft verfügt über keine Erlaubnis der BaFin. Soweit von der Handelsplattform bzw. deren Betreibergesellschaft Anlagen in Form von Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD´s) angeboten werden, wird damit aber ein Eigenhandel gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit.c Kreditwesengesetz (KWG) betrieben, ohne dass dafür eine Erlaubnis der BaFin besteht.

 Möglichkeiten für Anleger der coinbrokerz

Soweit Anleger Kapital für Anlagen über die Handelsplattform coinbrokerz eingezahlt haben, kommt es in Betracht, dass gegen die Betreibergesellschaft der coibrokerz und auch gegen Verantwortliche der Betreibergesellschaft Schadensersatzansprüche wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG durchgesetzt werden können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger der Handelsplattform coinbrokerz.

Stand: 08.12.2020