Gegenüber der Pure GNE Consutling GmbH, Koblenz, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde, wie wir bereits berichtet hatten, das unerlaubte Betreiben eines Finanztransfergeschäfts angeordnet.

Nach den Ermittlungen der BaFin wurde von der Pure GNE Consutling GmbH auf ihren Geschäftskonten Gelder von Kunden nicht lizensierter Onlinehandelsplattformen, insbesondere u. a. von www.coinbrokerz.io, angenommen. Das auf den Geschäftskonten angenommene Kapital wird dann von der Pure GNE Consutling GmbH auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weitergeleitet.

Damit hat die Pure GNE Consutling GmbH nach Auffassung der BaFin ein Finanztransfergeschäft betrieben, ohne dafür über eine erforderliche Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Dieser Bescheid der BaFin ist nun auch bestandskräftig.

Handel in Kryptowährungen über die Handelsplattform coinbrokerz.io

Anlegern wurde von der Internethandelsplattform coinbrokerz.io Anlagen in Kryptowährungen angeboten.

Dabei handelt es sich aber um Anlagen mit hohen Risiken, insbesondere im Hinblick auf eine sehr hohe Schwankungsanfälligkeit.

Die BaFin spricht bereits seit einiger Zeit Warnungen vor derartigen Handelsplattformen aus. Die Handelsplattform coinbrokerz.io verfügt über keine Erlaubnis der BaFin.

Optionen für Anleger

Sofern von der coinbrokerz.io in Deutschland ein Handel mit Kryptowährungen angeboten wird, ohne dass die Gesellschaft über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, können sich für Anleger Schadensersatzansprüche wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. eines grenzüberschreitenden Eigenhandels ergeben.

Ein derartiger Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG kann sich sowohl gegen die Betreibergesellschaft der Handelsplattform als auch gegen deren Verantwortliche richten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät Anleger, die der Handelsplattform coinbrokerz.io Kapital zur Verfügung gestellt haben.

Stand: 03.07.2019