Von der Online-Handelsplattform conbrokerz.io wird ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

Der Handel mit Kryptowährungen ist aber mit hohen Risiken verbunden. Insbesondere besteht das Risiko eines Totalverlustes. Bei Anlagen in Kryptowährungen besteht auch eine sehr hohe Volatilität, es ergeben sich also in kurzer Zeit sehr hohe Kursschwankungen. Nach teilweise hohen Kurssteigerungen folgen dann drastische Kurskorrekturen.

 BaFin verbietet Finanztransfergeschäft

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Pure GNE Consulting GmbH, Koblenz, die Abwicklung eines unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts angeordnet, soweit diese Gelder von Privatpersonen entgegennimmt und auf verschiedene ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiterleitet.

Die BaFin geht nach eigenen Angaben davon aus, dass nach ihrem Stand der Ermittlungen es sich bei den transferierten Geldern um Gelder von Kunden nicht lizensierter Online-Handelsplattformen, wie der www.coinbrokerz.io handelt.

Nach Ansicht der BaFin hat die Pure GNE Consulting GmbH mit der Annahme von Geldern, u. a. für die Online-Handelsplattform cionbrokerz.io, ein Finanztransfergeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Warnhinweise der BaFin vor Handelsplattformen

Hinsichtlich der coinbrokerz.io warnt die BaFin bereits seit einiger Zeit davor, dass eine größere Anzahl von unseriösen Handelsplattformen Anleger ansprechen. Die BaFin warnt davon, dass bei zahlreichen Handelsplattformen der Verdacht der organisierten Kriminalität bestehen würde.

Anleger würde von Betreibern derartiger Handelsplattformen Kapitalanlagen mit der Chance auf hohe Gewinne offeriert. Derartige Angebote sind aber in Deutschland regelmäßig nicht gestattet. Daher wird von der BaFin auch zur äußersten Vorsicht geraden.

Auch die Handelsplattform coinbrokerz.io verfügt über keine Erlaubnis der BaFin.

Möglichkeiten für Anleger

Soweit von der Handelsplattform coinbrokerz.io Anlagen, insbesondere in Kryptowährungen in Deutschland angeboten werden, ohne dass die Gesellschaft über eine Erlaubnis der BaFin verfügt, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften bzw. eines Eigenhandels ergeben.

Im Fall des unerlaubten Betreibens von Bank- oder Einlagengeschäften bzw. eines Eigenhandels können nach der Rechtsprechung sowohl die Betreibergesellschaft selbst als auch deren verantwortliche Personen bzw. Organe gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG auf Schadensersatz haften.

Anleger, die über die Handelsplattform coinbrokerz.io Kapital eingezahlt haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, welche Möglichkeiten für Sie bestehen, eingezahltes Kapital zurück zu erhalten.

Stand: 05.06.2019