Über das Vermögen mehrerer Gesellschaften der Grünen Werte – Gruppe, die nachhaltige Geldanlagen im Bereich Energie anbietet, sind vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Betroffen sind vor allem

  • die Grüne Werte Energie GmbH und
  • die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH,

mit denen zahlreiche Anleger Darlehensverträge abgeschlossen haben.

Forderungen im Insolvenzverfahren Grüne Werte

Ansprüche aus Geldanlagen mit Grüne Werte gegen Gesellschaften der Firmengruppe Grüne Werte, insbesondere auch gegen die Grüne Werte Energie GmbH und die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH sowie auch die Grüne Werte Wertzins 3 GmbH können nun nur noch in diesem Insolvenzverfahren, wenn ein endgütiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, geltend gemacht werden. Dazu müssen Forderungen angemeldet werden.

Mit Insolvenzeröffnung werden Gläubigern auch Fristen für die Forderungsanmeldung gesetzt.

Soweit bei den Darlehensverträgen, die Anleger mit einer Emittentin der Grüne Werte-Gruppe abgeschlossen haben, in den Exposés bzw. Bedingungen Nachrangklauseln enthalten waren, gemäß denen die Ansprüche auf Rückzahlung der Darlehen und auf Zahlung von Zinsen im Fall einer Insolvenz nachrangig gegenüber allen anderen Gläubigern sein sollen und es sich im Fall der Wirksamkeit dieser Klausel nicht um normale Insolvenzforderungen im Sinne des § 39 InsO handeln würde, müssen nach Ansicht unserer Kanzlei auch Forderungen – ähnlich wie bei Namensschuldverschreibungen mit einer Nachrangklausel – durch einen Rechtsanwalt näher rechtlich begründet werden und können nicht einfach unter Angabe der entsprechenden Beträge angemeldet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger bei der Anmeldung und Begründung entsprechender Forderungen im Insolvenzverfahren und vertritt die Interessen der Anleger im vorläufigen und endgültigen Insolvenzverfahren, der Anbieter der Wertzins-Anlage.

 Möglichkeiten für Anleger außerhalb der Insolvenzverfahren

Anbieter derartiger Anlagen wollen durch die Vereinbarung von Nachrangklauseln erreichen, dass mit dem Angebot der Kapitalanlage kein unerlaubtes Einlagengeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes betrieben wird.

Sofern allerdings Nachrangklauseln unwirksam sind, kann die Möglichkeit bestehen, auch Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Geschäftsführer der Grüne Werte Energie GmbH, der Grüne Wertzins 2 GmbH oder z. B. auch der Grüne Werte Wertzins 3 GmbH zu begründen. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Das Landgericht München und auch das Oberlandesgericht München sind auch auf Klagen von Anlegern in einzelnen Fällen schon zum Ergebnis gekommen, dass Nachrangklauseln unwirksam sind und Gesellschaften der Grüne Werte-Gruppe sind vom Landgericht München zur Rückzahlung von Darlehen verurteilt worden.

Unabhängig von der Anmeldung von Forderungen in den Insolvenzverfahren kann es daher in Betracht kommen, dass auch gegen verantwortliche Organe Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Auch diesbezüglich berät und unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, betroffene Anleger. der Grüne Werte, die z. B. Wertzins-Anlagen abgeschlossen haben.

Stand: 01.10.2019