Die Unternehmensgruppe Grüne Werte bot über die Grüne Werte Energie GmbH bzw. auch die Vertriebsplattform Bürgerzins GmbH verschiedene Anlagemöglichkeiten an, so etwa

Teilweise handelte es sich um ein Darlehen, bei dem ein sog. Nachrang vereinbart wurde, also ein Nachrangdarlehen. Zum Teil handelt es sich auch, wie etwa bei den Angeboten Wertzins Premium 2019 und Wertzins Premium 2025 um Namensschuldverschreibungen.

Die Grüne Werte Energie GmbH wirbt damit, dass man eigene Energieanlagen, Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit erzeugt und liefert. Mit Projekten in Deutschland, Lettland und Italien sei man aktiv und die Projekte würden kontinuierlich weiter entwickelt.

Wenn in Darlehensbedingungen eine sog. qualifizierte Nachrangklausel enthalten ist, sind Forderungen aus Nachrangdarlehen gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigerin mit der Gesellschaft nachrangig. Die Zahlung von Zinsen sowie auch die Rückzahlung des Darlehenskapitals stehen dann unter dem Vorbehalt, dass dadurch bei der Gesellschaft ein Insolvenzeröffnungsgrund nicht herbeigeführt wird. Nicht nur wegen eines derartigen Nachrangs handelt es sich bei solchen Anlagen in Form von Nachrangdarlehen um Anlagen mit hohen Risiken.

Aber auch bei Namensschuldverschreibungen hängen die Zahlung von Zinsen und auch die Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals ausschließlich von der Bonität der Gesellschaft, also deren wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab.

Es wurden teilweise Zinszahlungen nicht geleistet und Anleger vertröstet. Die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH hatte Anlegern etwa im Frühjahr 2017 darüber informiert, dass Zinszahlungen aus dem letzten Quartal 2016 sowie aus dem ersten Quartal 2017 bis auf weiteres nicht geleistet werden können.

Es wurde dargelegt, dass die Gesellschaft, um Zahlungen leisten zu können, in einem ersten Schritt momentan nicht benötigtes Anlagevermögen in Form von Blockheizkraftwerken veräußert.

Gleichzeitig sollten aber weitere Investitionen in bestehende Anlagen in Lettland und Italien erfolgen.

Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum auf der einen Seite neue Investitionen erfolgt sein sollen und auf der anderen Seite aber keine Zinsauszahlungen an Anleger geleistet werden bzw. durch einen Verkauf von Vermögenswerten, wie Blockheizkraftwerke, vermindert sich auch das Vermögen, das zur Rückzahlung des von Anlegern zur Verfügung gestellten Kapitals dient.

Möglichkeiten für Anleger

Anleger, die Gesellschaften der Grüne Werte Unternehmensgruppe Kapital, sei es als Nachrangdarlehen oder etwa in Form von Namensschuldverschreibungen zur Verfügung gestellt haben, die Möglichkeit suchen, die Anlage zu beenden oder auch Kapital zurückzuerhalten, sollten einen im Kapitalrecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen.

Bei einem Nachrangdarlehen ist es auch denkbar, dass die Nachrangklausel nicht wirksam ist bzw. nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden ist. Ist dies der Fall, kann eine Nachrangigkeit entfallen.

Wenn eine Nachrangklausel nicht wirksam vereinbart worden ist, kann es sich auch um ein unerlaubtes Einlagengeschäft handeln. Sofern eine Gesellschaft ein unerlaubtes Einlagengeschäft betreibt und über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt, Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft und deren Verantwortlichen gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG in Betracht kommen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die Anlagen bei der Unternehmensgruppe Grüne Werte getätigt haben.

14.02.2018