Für Mandanten, die der Grüne Werte Energie GmbH und der Grüne Werte Wertzins 2 GmbH Kapital als Darlehen zur Verfügung gestellt haben, konnte die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner positive Urteile erstreiten, mit denen die Gesellschaften zur Rückzahlung der Darlehensbeträge nebst ausstehender Zinsen verurteilt worden sind.

Das Kapital war bei den Anlagen bereits fällig und die Grüne Werte Energie GmbH oder die Grüne Werte Wertzins 2 GmbH haben keine Rückzahlung geleistet.

Wie berichtet, haben die Gesellschaften der Grüne Werte-Gruppe bereits seit längeren keine Zinszahlungen erbracht.

Soweit in den Darlehensverträgen eine Nachrangklausel enthalten ist, ist diese nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unwirksam. Diese Auffassung wird auch von der Rechtsprechung bestätigt. Wenn die Gesellschaften der Grüne Werte-Gruppe auch auf Urteile nicht zahlen, muss aus den Entscheidungen eine Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Ansprüche für Anleger der Grüne Werte-Unternehmensgruppe

Wenn Anleger den Grüne Werte-Gesellschaften Kapital als Darlehen zur Verfügung gestellt haben, können sich für sie, aufgrund der nach unserer Ansicht unwirksamen Nachrangklausel ein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehenskapitals und der ausstehenden Zinsen ergeben.

Soweit Darlehen noch nicht fällig sind, muss geprüft werden, ob die Anlagen vorzeitig, etwa durch eine außerordentliche Kündigung aufgrund eines wichtigen Grundes beendet werden können.

Im Übrigen können sich nach Meinung der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner auch unabhängig von Ansprüchen der Gesellschaft Ansprüche gegen verantwortliche Personen der Gesellschaft ergeben.

Anleger, die den Grüne Werte Gesellschaften Kapital zur Verfügung gestellt haben, können sich gerne an unsere Kanzlei mit Fragen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten wenden.

Stand: 18.04.2019