In der Vergangenheit hatten wir bereits über die Firma Global New Energy Investment und darüber berichtet, dass der Insolvenzverwalter, der für das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Global New Energy Investment AG zuständig ist, gegenüber den Anlegern Ansprüche auf Rückzahlung von Scheingewinnen geltend macht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt mehrere Anleger, die seitens des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung in Anspruch genommen wurden. In den meisten Fällen ist es gelungen zugunsten der Anleger eine vergleichsweise Einigung mit dem Insolvenzverwalter zu erzielen. Der Insolvenzverwalter verzichtete teilweise auf die Rückzahlung eines erheblichen Betrages und erklärte sich darüber hinaus auch mit Ratenzahlungsvereinbarungen einverstanden.

Es gibt juristische Argumente, mit denen der Forderung des Insolvenzverwalters entgegen getreten werden kann, wobei jedoch jeder Fall gesondert zu überprüfen ist.

Betroffene Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, um Rechtsrat einzuholen.

11.01.2018