Das Landgericht Potsdam hat gegen den Sächsischen Wirtschaftsdienst SWD wegen möglichen Anlagebetrugs einen Arrestbefehl und einen Pfändungsbeschluss erlassen (Az. 1 O 597/03). Das Vermögen der SWD soll gepfändet werden, um den möglichen Anspruch eines Anlegers zu sichern.

Der Beschluss richtet sich gleichzeitig auch gegen die American Investment & Finance Corporation und gegen die AIF Bank & Trust Ltd. Die Unternehmen hatten Anlegern eine angebliche Anlage in US-Standardaktien angeboten, berichtet der Münchener Anwalt Oliver Busch von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner. Der Vertrieb erfolgte über den Sächsischen Wirtschaftsdienst Dr. Hering.

Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen die Verantwortlichen wegen Betrugs. Der Verdacht: ein Schneeballsystem.

Im Mai 2002 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dem SWD die Erlaubnis zur Anlage- und Abschlussvermittlung entzogen, da die tatsächliche Anlage des Geldes nicht nachgewiesen wurde. Laut BaFin werden die Verluste der Anleger nicht durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen übernommen.

Betroffene müssen also ihre Verluste selbst bei den Verantwortlichen einklagen.