Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat die Berufung eines Anlagevermittlers gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen (LG) zurück gewiesen. In erster Instanz war der Vermittler zu Schadenersatz verurteilt worden. Das OLG stellte außerdem fest, dass der Vermittler verpflichtet gewesen wäre, negative Informationen im DFI Report zur Kenntnis zu nehmen und den Anleger auf die Warnungen hinzuweisen.

Zum Hintergrund: Seit mindestens 1988 sammelte die auf British-Anguilla ansässige Scheinbank Inter Capital Bank bei deutschen Anlegern für angebliche Zinsdifferenz- bzw. Festgeldanlagen Geld ein. Lockmittel: Zweistellige Renditeversprechen.

Wir hatten immer wieder vor dieser Offerte gewarnt (Nr. 36/88, 31/91, 26,43 und 50/92, 13/93 sowie 119/94).

Unsere Analyse- und Leistungsbilanzanfragen waren nie beantwortet worden. Nirgends war offen gelegt, wo das eingesammelte Geld angelegt werden sollte oder mit welcher Versicherung man bei den Hochzins-Anlagen zusammen arbeitete. Es gab keine Mittelverwendungskontrolle. Namen und Anschrift der Geschäftsführer sowie der Gesellschafter mit mehr als 25-prozentigem Anteil fehlten.

Dafür erfuhren wir aber, dass die sogenannten „freiberuflichen Privat-Korrespondenten“ – die Vermittler – auf vermittelte Festgeldgeschäfte je nach Laufzeit zwei bis acht Prozent und auf versicherte Anlagen sowie auf Zinsdifferenzgeschäfte (Eigenkapital des Anlegers) vier Prozent der vermittelten Anlagesumme erhielten.

Der Gesamtschaden für die Anleger betrug offiziell 80 Millionen Mark. Möglicherweise ist diese Summe sehr viel höher, weil die Initiatoren sich überwiegend an Anleger gewandt haben, die Schwarzgeld waschen wollten.

Die Münchner Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat bereits mehrfach Anlageberater und Vermittler gerichtlich und außergerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Insgesamt sollen so drei Millionen Euro zusammen gekommen sein.

Ob vielleicht noch von Seiten der Initiatoren etwas zu holen sein wird, bleibt abzuwarten.

Seit dem Jahr 2000 versucht die Staatsanwaltschaft Basel eine Anklageschrift gegen die Hauptverantwortlichen Rudolf E. Ruch und Rene Lins zu verfassen.

Unbestätigt ist die Meldung, dass in diesem Frühjahr Anklage erhoben wird.