Das Landgericht München II hat eine Beraterin, die eine Anlage im Dreiländerfonds DLF 98/29 – Walter Fink KG – empfohlen hatte, zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt (1 O 7307/04). Die Anlegerin wurde von der Kanzlei des hm-Experten Rechtsanwalt Oliver Busch in München vertreten.

Sie hatte aus einem Grundstücksverkauf einen Geldbetrag zur Verfügung und wandte sich deshalb im November 1998 an die Beklagte. Daraufhin empfahl die Beraterin die Anlage im Dreiländerfonds DLF 98/29. Sie bezeichnete diese als „sichere und gute Anlage“.

Nach Ansicht des Landgerichts München II hat die Beraterin nicht ausreichend über die Risiken, insbesondere im Hinblick auf die hohen Verlustrisiken, die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe, sowie etwa der Möglichkeit von Ausschüttungsschwankungen oder der mangelnden Fungibilität aufgeklärt und die Anlegerin auch nicht auf negative Pressestimmen hingewiesen. Auch konnte die Beraterin nach Meinung des Gerichts ihre Aufklärungspflicht nicht durch die bloße Übergabe des Emissionsprospektes erfüllen, da sie eine eigene Prüfung, Gewichtung und Benennung der Risiken der Anlageform schuldete.