Gierige Geldanleger, raffinierte Vermittler, dubiose Anbieter – jährlich gehen hohe Milliardenbeträge verloren. Mit den richtigen Informationen können Sie die Abzocker-Offerten enttarnen. Vermeintlichen Höchstrenditen gehen immer mehr Anleger auf den Leim. In Zeiten extrem niedriger Bankzinsen lockt sie der schnelle Gewinn. „Es ist damit zu rechnen, dass der Boom des Grauen Kapitalmarkts weiter anhält“, warnt Rechtsanwalt Oliver Busch in München (www.kanzlei-ebp.de). der sich auf Anlegerschutz und Bankrecht spezialisiert hat. …

Ist der dubiose Anbieter erst einmal abgetaucht, hat auch der beste Anwalt seine Mühe, wenigstens einen Teil des Verlustes zurückzuholen. hmExperte Oliver Busch erklärt, worauf schon vor dem Abschluss des Vertrags geachtet werden muss.

Sparverträge
Viele Anleger haben in den vergangenen Jahren vermeintlich sichere Anlagen zur Altersvorsorge abgeschlossen, teilweise in Form von „Ratensparverträgen“. Diese haben eine längere Laufzeit und versprechen eine höhere Rendite als sonst üblich. Der Anleger erhält zunächst noch regelmäßig „Kontoauszüge“ und denkt sich nichts Böses. Manchmal aber trügt der Schein, und hinter dem vermeintlich risikolosen Geschäft verbirgt sich ein unseriöser Anbieter des Grauen Kapitalmarktes. Meistens stellt sich erst nach mehreren Jahren heraus, dass ein Totalverlust eingetreten ist.

Warnzeichen
Was verbirgt sich hinter dem Begriff Grauer Kapitalmarkt? Allgemein gültige Kriterien dafür gibt es nicht. Generell werden mit dem Grauen Kapitalmarkt jedoch folgende Merkmale verbunden: > Er ist als nicht oder nicht spezialgesetzlich regulierter Teil des Kapitalmarktes anzusehen. Er zeichnet sich also dadurch aus, dass keine oder nur sehr wenige gesetzliche Regelungen existieren. > Neben fehlenden gesetzlichen Regelungen stehen die über den Grauen Kapitalmarkt vertriebenen Anlagemodelle auch nicht oder nur ansatzweise unter ei ner Überwachung oder staatlicher Aufsicht. > Außerdem ist der Graue Kapitalmarkt durch unseriöse Anlagemodelle sowie unseriöse Vertriebsmethoden geprägt und zeichnet sich dadurch aus, dass die Gelder von Anlegern ganz oder überwiegend verloren gehen.

Schaden
Hinsichtlich des tatsächlichen Schadenvolumens gibt es keine verlässlichen Schätzungen. Nach einer polizeilichen Kriminalstatistik aus dem Jahre 2000 belief sich der Gesamtschaden im Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrugsbereich auf eine Summe zwischen 400 und 500 Millionen Euro. Naturgemäß sind aber hierbei nur jene Fälle erfasst, bei denen strafrechtliche Ermittlungen anhängig waren. Die Dunkelziffer ist also erheblich höher. Schätzungen von Verbraucherverbänden und Brancheninformationsdiensten gehen von einem Schadenvolumen von bis zu 30 Milliarden Euro pro Jahr aus.

Strafanzeige
Auf dem Grauen Kapitalmarkt finden sich viele Angebote, bei denen Anleger durch einen auch strafrechtlich relevanten Betrug geschädigt werden. Es muss allerdings nicht zwingend Betrug vorliegen. Häufig operieren die Abzocker an der Grenze zum Betrugsbereich, und der Anleger wird schlichtweg mit Methoden wie Cold Calling (überraschende Anrufe), undurchsichtigen Verträgen und unseriösen oder hochriskanten Anlageformen um sein Geld gebracht. Zwar hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren – insbesondere im Bereich des Wertpapier, handels – den Anlegerschutz verbessert. Eine weitere Regulierung des Grauen Kapitalmarktes ist aber, soweit bekannt, nicht vorgesehen.