Falschberatung. Anleger müssen nicht jeden Verlust hinnehmen. Berater und Firmen haften, wenn sie falsch über eine Geldanlage informiert haben. …

Mit Erfolg um Schadenersatz gekämpft Diese Anleger zogen vor Gericht und bekamen recht.

Beratung nicht anlegergerecht Als „Superanlage ohne Risiko“ hatte eine Anlageberaterin E. C. aus M. einen Anteil an einem geschlossenen Fonds der Stuttgarter Anlagenrma Kapital Consult verkauft. Doch der Dreiländerfonds DLF 98/29 brachte nicht die erwarteten Ausschüttungen.

C. verklagte die Beraterin auf Schadenersatz und bekam recht. Das Landesgericht München II verurteilte die Beraterin zu Schadenersatz in Höhe von 63000 Euro (Az. 1 07307/04), weil sie nicht anlegergerecht beraten habe. Im Gegenzug muss C.die Beteiligung zurückgeben.

Die Beraterin habe ihre Kundin weder über das Risiko eines Totalverlusts aufgeklärt noch habe sie über mögliche Schwankungen der Ausschüttungen und den fehlenden Verkaufsmarkt für den Anteil informiert, sagt Oliver Busch von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner in München. Negative Berichte in der Wirtschaftspresse habe sie nicht erwähnt.